WebSite Jan Stetter: Kendo, Aikido, Geschichte, Rollenspiele (StarWars, Mutant Chronicles, Das Schwarze Auge, 7te See, Agone), Maeuse und Studium (Politik, Antike, Geschichte, Tutorium)
 
 
 
 

knowledge base

 
kurze darstellung
einiger antiker verfassungen

 

 

inhalt



die spartanische verfassung

("spartanischer kosmos", ab ca. 700 v.chr.)

Als Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung entstand, der Sage nach von Lykurg um 700 aufgezeichnet, die spartanische Verfassung (sog. Große Rhetora): Doppelkönigtum, "Rat der Alten" (Gerusia) und Heeresversammlung. Nach Aufnahme Amyklais in den spartanischen Siedlungsverband entsteht der Staat der Lakedaimonier, später folgt die Verfassungsreform durch Schaffung des Ephorats (das Doppelkönigtum wird funktionell auf ein Heereskönigtum beschränkt). Die Ephoren werden in der 2. Hälfte des 6. Jhds. Leiter der Innen- und Außenpolitik.

Die in 3 Phylen zusammengefaßten Spartiaten leben in männlichen Gemeinschaften. Die Jünglinge in der Altersklasse von 14 bis 20 Jahren werden vom Staat erzogen. Die 20 bis 30jährigen leben in der Gemeinschaft der Krieger, die älteren in Speisegenossenschaften (Syssitien). Wirtschaftliche Grundlage ist die Aufteilung des Landes in Erbhöfe (Kleroi = Landlose), die - mit der Verpflichtung der Ablieferung des halben Ernteertrages - von Heloten (hörigen Ackerbauern) bearbeitet werden. Ihnen wird jährlich der Krieg erklärt, und sie werden heimlich bewacht (Krypteia). Die Perioiken (Umlandbewohner) sind auch dorische Bewohner Lakedaimons und Messeniens (in ungef. 100 Städten) minderen Rechts, die jedoch zur Heeresfolge verpflichtet sind. Sie haben nicht an der Heeresversammlung und an der Staatserziehung teil.



die athenische verfassung solons

(594 v.chr. - 508/07 v.chr.)

594 entwickelte Solon in seinem Amt als Archon mit "diktatorischen" Vollmachten eine neuartige athenische Verfassung. Die Volksversammlung (Ekklesia) wählt Archonten und Schatzmeister aus den Angehörigen der 1. Klasse sowie den "Rat der 400" (entsprechend den 4 alten Phylen) aus den oberen 3 Klassen. Die Theten, also die 4. Klasse, sind in der Volksversammlung und im Volksgericht. Die Gesetze bringen keine politische Stabilisierung, sondern neue Unruhen und Auseinanderfall des Volkes in 2 Gruppen: den Adel des Binnenlandes und die Küstenbewohner unter der Führung der Alkmaioniden.



die athenische verfassung des kleisthenes

(508 v.chr. - 507 v.chr.)

Kleisthenes reformierte die bestehende Ordnung. Er schuf eine Demokratie durch Isonomie (gleiches Recht für alle Staatsbürger) in der neuen Phylenordnung. Die Bürgerschaft wird in 10 Phylen eingeteilt, die sich aus je einem Drittel (Trittys) der 3 Bezirke (Stadt, Land, Küste) durch Los zusammensetzen. Jede Phyle sendet 50 Phylenabgeordnete als Vertreter in den "Rat der 500", die für eine Ratsperiode (36 Tage) die Geschäfte der Stadt führen (als Prytanie) unter einem von ihnen gewählten, täglich wechselnden Vorsitzenden (Prytanen). Jede Trittys besteht aus Gemeinden (Demen), selbstständigen Verwaltungseinheiten (Führung der Bürgerlisten), die die lokale Grundlage der Verfassung bilden. Jeder Bürger gehört der Volksversammlung an. Die Phylenordnung wird auf das Heer übertragen: Phylenregimenter unter 10 gewählten Strategen, die dem Archon Polemarchos unterstellt sind. Zur Vollstreckung der Todesstrafe wird der Schierlingsbecher eingeführt. Die Folter wird für Freie abgeschafft. Das Scherbengericht (Ostrakismos) zur Verbannung von die Stadt gefährdenden Bürgern ohne Ehr- oder Vermögensminderung wird eingeführt.



die verfassung der römischen königszeit

(ca. 750 v.chr. - 475 v.chr.)

Die Gründung Roms wird als ein bewußt politischer Akt (Populus Romanus Quirites oder Quiritum) aufgefaßt, wodurch eine Auflockerung der Stammesbindung und ein Selbstständigwerden der Familien erfolgt. An die Stelle der Stämme (Gentes) tritt das Vok (Populus=Heerbann der Gemeinde, später bedeutet Populus die Gesamtheit der Bürger=Cives). In der Königszeit ist der König (Rex), der mit Zustimmung der Götter eingesetzt wird, oberster Priester, Heerführer und Richter. Grundlage des Königtums ist das Imperium (oberste Befehlsgewalt) und das Auspicium (Erkennen des göttlichen Willens). Beratend steht dem König die Ältestenversammlung (Senatus) der Stammeshäupter (Patres gentium) und die Priesterschaft zur Seite. Die Versammlung des Volkes findet in 30 Kurien (Curia=Coviria=Männergemeinschaft) statt (Comitia curiata). Die Bürgerschaft wird in 3 Bezirke (Tribus: Tities, Ramnes, Luceres) mit je 10 Kurien eingeteilt. Jede Tribus stellt 100 Reiter (Celeres=die Hervorragenden) und 10 Hundertschaften Fußvolk.



die verfassung der römischen republik

("spqr", 475 v.chr. - 27 v.chr.)

Die servianische Heeres- und Verfassungsreform leitet das Ende der Königszeit und den Anfang der römischen Republik ein. Bürgerschaft und Staatsgebiet werden in territoriale Verwaltungsbezirke (Tribus), 4 städtische und 17 (bzw. 31) ländliche, eingeteilt, die die Grundlage für die Besteuerung und Aushebung bilden. Das gentilizische Prinzip wird damit durchbrochen. Im Zusammenhang mit der Tribuseinteilung erfolgt die Bildung der Zenturiatkomitien (Comitia centuriata) als Basis für das Heer (Timokratie: Grund und Boden, bzw. Vermögen, nicht der Zusammenhang der Geschlechter ist entscheidend). Diese Heeresversammlung (Aufgebot des Volkes in Waffen) wird wichtigste Volksversammlung auch in den Zeiten der Republik ("jede Staatsverfassung ist Heeresverfassung"). Einberufung erfolgt auf Befehl der Konsuln auf dem Marsfeld, wenn auf dem Kapitol die Kriegsfahne aufgezogen wird. Die Heeresversammlung der Patrizier und Plebejer ist gegliedert nach 5 Vermögensklassen (Classes) in 193 Hundertschaften (Centuriae): 18 Reiterzenturien, 80 Zenturien Schwerbewaffnete (Hopliten), 90 Zenturien Leichtbewaffnete, 4 Zenturien Techniker und Musikanten, 1 Zenturie Besitzlose (Capite censi). Die Hälfte der Zenturien besteht aus Bürgern bis zu 46 Jahren (Juniores), die das Feldheer bilden, die andere aus Bürgern bis zu 60 Jahren (Seniores), die zum Schutze der Stadt zurückbleiben. Aufgaben der Zenturien: Entscheidung über Krieg und Frieden, Wahl der obersten Beamten (Konsuln, Prätoren, Zensoren), Beschlußfassung über Gesetze, Strafjustiz über die Bürger der Stadt. Abstimmung erfolgt nach Klassen durch Aufrufen und Stimmabgabe. Reiterzenturien und 1. Klasse (18+80) haben bei Übereinstimmung die Mehrheit (Bevorzugung der Grundbesitzer für ihre Leistung im Hoplitenheer). Nach Abschaffung des Königtums steht an der Spitze des Staates zunächst der oberste Jahresbeamte (Praetor maximus) als Inhaber des Imperiums, später die Konsuln. Senat, Magistrat und Volksvertretung sind die tragenden Pfeiler der römischen Republik. Diktator, Konsuln und Prätoren besitzen unbeschränkte Amtsgewalt (Magistratus cum imperio). Die übrigen Beamten besitzen nur beschränkte Amtsgewalt (Magistratus cum potestae). Die Amtsbefugnisse werden durch Unterordnung unter das Gesetz und durch das Interzessionsrecht (Widerspruch eines Amtsinhabers gegen die Amtshandlung seines Kollegen: Jus intercedendi) eingeschränkt. Als Berufungsinstanz gelten die Komitien (Provocatio).



die verfassung des römischen prinzipates

(27 v.chr. - ca. 284 n.chr.)

Das Prinzipat beruht auf dem Consensus universorum (=allgem. Übereinstimmung) und stellt einen Ausgleich zwischen monarchischen und republikanischen Elementen dar. Die Machtbefugnisse werden vom Senat und vom Volk übertragen. Kennzeichen des Prinzipats: Autoritäre Macht (Auctoritas) und Ehrfurcht vor den überlieferten Formen (Mores maiorum). Im Gemeindestaat Rom erhält Augustus das Konsulat (27-23), im Reich ein namenloses Imperium: Oberbefehl über das Heer und Führung der Außenpolitik; daneben ein Imperium pro consulare für die kaiserlichen Provinzen, die durch von ihm eingesetzte Legaten (Legati Augusti pro praetore provinciae) verwaltet werden. Augustus erhält weiterhin die tribunizische Gewalt (Tribunicia potestas, 1.7.23) auf Lebenszeit, übernimmt die Befugnisse über die Getreideversorgung (Cura annonae) und das Straßennetz (Cura viarum, beides 22) und erhält die konsularische Gewalt auf Lebenszeit sowie die Sittenaufsicht (Cura morum, beides 19). Ab 12 wird Augustus Pontifex maximus und erhält 2 den Titel Pater patriae. Der Senat verwaltet die befriedeten (senatorischen) Provinzen und den Staatsschatz (Aerarium populi Romani), die Finanzverwaltung (Fiscus) übernimmt dagegen der Prinzeps. Der Ritterstand wird mit dem Prinzeps eng verbundener - der Prinzeps bestimmt die Zugehörigkeit zum Ritterstand - Dienstadel (Kommando über die kaiserliche Leibgarde der Prätorianer, Präfekten und Beamten), Freunde (Amici caesaris) beraten den Prinzeps.



die diocletianisch-konstantinische verfassung

(seit ca. 324 n.chr.)

Konstantin der Große vollendet den absolutistischen Staat durch Ausbau der Reichsreform Diocletians. Es galt ein strenges Hofzeremoniell zur Betonung der Gottähnlichkeit des Kaisers (Goldgewand, Diadem, Proskynese). Dem Kaiser untersteht das Heer unter den Heermeistern (Magistri militium), die Präfekten der 4 Reichsteile, der Kronrat (Sacrum consistorium) und der Präfekt von Rom und Konstantinopel (Praefectus urbi). Das auf 75 Legionen (900.000 Mann) verstärkte Heer besteht aus Feldheer (Comitatenses), Grenztruppen (Limitanei) und kaiserlicher Leibgarde (Candidati). Anwohner (Foederati) übernehmen den Grenzschutz. Das Reich wird in 4 Präfekturen eingeteilt: Oriens (Konstantinopel), Illyricum (Sirmium), Italia (Mailand) und Gallia (Trier) mit jeweils 14 Diözesen unter Vikaren und 117 Provinzen unter je einem Präses. Der Kronrat besteht aus folgenden Ministerien (Comites): Kanzler (Magister officiorum, "Vorsteher der Ämter"), Palastvorsteher (Quaestor sacri palatii), Oberkämmerer (Praepositus sacri cubiculi), Finanzminister (Comes sacrarum largitionum) und Schatzminister (Comes rerum privatarum). Dem Kronrat, dem die Kanzlei untergeordnet ist, unterstehen die hierarchisch aufgabauten Hofbeamten. 2 Oberbefehlshaber der Palastwache (zu Fuß und zu Pferde) übernehmen den Schutz des Kaisers. Der Senat von Rom und Konstantinopel wird Stadtrat. Entscheidend ist die Trennung von Militär- und Zivilgewalt (Abkehr von Roms 1000-jähriger Tradition). Erbliche Berufsbindung. Einführung einer Kopf- und Grundsteuer.