| WebSite Jan Stetter: Kendo, Aikido, Geschichte, Rollenspiele (StarWars, Mutant Chronicles, Das Schwarze Auge, 7te See, Agone), Maeuse und Studium (Politik, Antike, Geschichte, Tutorium) | ||
| knowledge and simplicity | ||
| the pages of jan stetter | ||
| | home | contents | knowledge | gaming/rpg | kendo/aikido | peepmice | | ||
| | fishworld | private | discussion | download | eye see black | contact | | ||
| |
||
|
||
|
inhalt
("spartanischer kosmos", ab ca. 700 v.chr.) Als
Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung entstand, der Sage nach
von Lykurg um 700 aufgezeichnet, die spartanische Verfassung (sog. Große
Rhetora): Doppelkönigtum, "Rat der Alten" (Gerusia) und Heeresversammlung.
Nach Aufnahme Amyklais in den spartanischen Siedlungsverband entsteht
der Staat der Lakedaimonier, später folgt die Verfassungsreform durch
Schaffung des Ephorats (das Doppelkönigtum wird funktionell auf ein Heereskönigtum
beschränkt). Die Ephoren werden in der 2. Hälfte des 6. Jhds. Leiter der
Innen- und Außenpolitik. (594 v.chr. - 508/07 v.chr.) 594
entwickelte Solon in seinem Amt als Archon mit "diktatorischen"
Vollmachten eine neuartige athenische Verfassung. Die Volksversammlung
(Ekklesia) wählt Archonten und Schatzmeister aus den Angehörigen der 1.
Klasse sowie den "Rat der 400" (entsprechend den 4 alten Phylen)
aus den oberen 3 Klassen. Die Theten, also die 4. Klasse, sind in der
Volksversammlung und im Volksgericht. Die Gesetze bringen keine politische
Stabilisierung, sondern neue Unruhen und Auseinanderfall des Volkes in
2 Gruppen: den Adel des Binnenlandes und die Küstenbewohner unter der
Führung der Alkmaioniden. (508 v.chr. - 507 v.chr.) Kleisthenes
reformierte die bestehende Ordnung. Er schuf eine Demokratie durch Isonomie
(gleiches Recht für alle Staatsbürger) in der neuen Phylenordnung. Die
Bürgerschaft wird in 10 Phylen eingeteilt, die sich aus je einem Drittel
(Trittys) der 3 Bezirke (Stadt, Land, Küste) durch Los zusammensetzen.
Jede Phyle sendet 50 Phylenabgeordnete als Vertreter in den "Rat
der 500", die für eine Ratsperiode (36 Tage) die Geschäfte der Stadt
führen (als Prytanie) unter einem von ihnen gewählten, täglich wechselnden
Vorsitzenden (Prytanen). Jede Trittys besteht aus Gemeinden (Demen), selbstständigen
Verwaltungseinheiten (Führung der Bürgerlisten), die die lokale Grundlage
der Verfassung bilden. Jeder Bürger gehört der Volksversammlung an. Die
Phylenordnung wird auf das Heer übertragen: Phylenregimenter unter 10
gewählten Strategen, die dem Archon Polemarchos unterstellt sind. Zur
Vollstreckung der Todesstrafe wird der Schierlingsbecher eingeführt. Die
Folter wird für Freie abgeschafft. Das Scherbengericht (Ostrakismos) zur
Verbannung von die Stadt gefährdenden Bürgern ohne Ehr- oder Vermögensminderung
wird eingeführt. (ca. 750 v.chr. - 475 v.chr.) Die
Gründung Roms wird als ein bewußt politischer Akt (Populus Romanus Quirites
oder Quiritum) aufgefaßt, wodurch eine Auflockerung der Stammesbindung
und ein Selbstständigwerden der Familien erfolgt. An die Stelle der Stämme
(Gentes) tritt das Vok (Populus=Heerbann der Gemeinde, später bedeutet
Populus die Gesamtheit der Bürger=Cives). In der Königszeit ist der König
(Rex), der mit Zustimmung der Götter eingesetzt wird, oberster Priester,
Heerführer und Richter. Grundlage des Königtums ist das Imperium (oberste
Befehlsgewalt) und das Auspicium (Erkennen des göttlichen Willens). Beratend
steht dem König die Ältestenversammlung (Senatus) der Stammeshäupter (Patres
gentium) und die Priesterschaft zur Seite. Die Versammlung des Volkes
findet in 30 Kurien (Curia=Coviria=Männergemeinschaft) statt (Comitia
curiata). Die Bürgerschaft wird in 3 Bezirke (Tribus: Tities, Ramnes,
Luceres) mit je 10 Kurien eingeteilt. Jede Tribus stellt 100 Reiter (Celeres=die
Hervorragenden) und 10 Hundertschaften Fußvolk. ("spqr", 475 v.chr. - 27 v.chr.) Die
servianische Heeres- und Verfassungsreform leitet das Ende der Königszeit
und den Anfang der römischen Republik ein. Bürgerschaft und Staatsgebiet
werden in territoriale Verwaltungsbezirke (Tribus), 4 städtische und 17
(bzw. 31) ländliche, eingeteilt, die die Grundlage für die Besteuerung
und Aushebung bilden. Das gentilizische Prinzip wird damit durchbrochen.
Im Zusammenhang mit der Tribuseinteilung erfolgt die Bildung der Zenturiatkomitien
(Comitia centuriata) als Basis für das Heer (Timokratie: Grund und Boden,
bzw. Vermögen, nicht der Zusammenhang der Geschlechter ist entscheidend).
Diese Heeresversammlung (Aufgebot des Volkes in Waffen) wird wichtigste
Volksversammlung auch in den Zeiten der Republik ("jede Staatsverfassung
ist Heeresverfassung"). Einberufung erfolgt auf Befehl der Konsuln
auf dem Marsfeld, wenn auf dem Kapitol die Kriegsfahne aufgezogen wird.
Die Heeresversammlung der Patrizier und Plebejer ist gegliedert nach 5
Vermögensklassen (Classes) in 193 Hundertschaften (Centuriae): 18 Reiterzenturien,
80 Zenturien Schwerbewaffnete (Hopliten), 90 Zenturien Leichtbewaffnete,
4 Zenturien Techniker und Musikanten, 1 Zenturie Besitzlose (Capite censi).
Die Hälfte der Zenturien besteht aus Bürgern bis zu 46 Jahren (Juniores),
die das Feldheer bilden, die andere aus Bürgern bis zu 60 Jahren (Seniores),
die zum Schutze der Stadt zurückbleiben. Aufgaben der Zenturien: Entscheidung
über Krieg und Frieden, Wahl der obersten Beamten (Konsuln, Prätoren,
Zensoren), Beschlußfassung über Gesetze, Strafjustiz über die Bürger der
Stadt. Abstimmung erfolgt nach Klassen durch Aufrufen und Stimmabgabe.
Reiterzenturien und 1. Klasse (18+80) haben bei Übereinstimmung die Mehrheit
(Bevorzugung der Grundbesitzer für ihre Leistung im Hoplitenheer). Nach
Abschaffung des Königtums steht an der Spitze des Staates zunächst der
oberste Jahresbeamte (Praetor maximus) als Inhaber des Imperiums, später
die Konsuln. Senat, Magistrat und Volksvertretung sind die tragenden Pfeiler
der römischen Republik. Diktator, Konsuln und Prätoren besitzen unbeschränkte
Amtsgewalt (Magistratus cum imperio). Die übrigen Beamten besitzen nur
beschränkte Amtsgewalt (Magistratus cum potestae). Die Amtsbefugnisse
werden durch Unterordnung unter das Gesetz und durch das Interzessionsrecht
(Widerspruch eines Amtsinhabers gegen die Amtshandlung seines Kollegen:
Jus intercedendi) eingeschränkt. Als Berufungsinstanz gelten die Komitien
(Provocatio). (27 v.chr. - ca. 284 n.chr.) Das
Prinzipat beruht auf dem Consensus universorum (=allgem. Übereinstimmung)
und stellt einen Ausgleich zwischen monarchischen und republikanischen
Elementen dar. Die Machtbefugnisse werden vom Senat und vom Volk übertragen.
Kennzeichen des Prinzipats: Autoritäre Macht (Auctoritas) und Ehrfurcht
vor den überlieferten Formen (Mores maiorum). Im Gemeindestaat Rom erhält
Augustus das Konsulat (27-23), im Reich ein namenloses Imperium: Oberbefehl
über das Heer und Führung der Außenpolitik; daneben ein Imperium pro consulare
für die kaiserlichen Provinzen, die durch von ihm eingesetzte Legaten
(Legati Augusti pro praetore provinciae) verwaltet werden. Augustus erhält
weiterhin die tribunizische Gewalt (Tribunicia potestas, 1.7.23) auf Lebenszeit,
übernimmt die Befugnisse über die Getreideversorgung (Cura annonae) und
das Straßennetz (Cura viarum, beides 22) und erhält die konsularische
Gewalt auf Lebenszeit sowie die Sittenaufsicht (Cura morum, beides 19).
Ab 12 wird Augustus Pontifex maximus und erhält 2 den Titel Pater patriae.
Der Senat verwaltet die befriedeten (senatorischen) Provinzen und den
Staatsschatz (Aerarium populi Romani), die Finanzverwaltung (Fiscus) übernimmt
dagegen der Prinzeps. Der Ritterstand wird mit dem Prinzeps eng verbundener
- der Prinzeps bestimmt die Zugehörigkeit zum Ritterstand - Dienstadel
(Kommando über die kaiserliche Leibgarde der Prätorianer, Präfekten und
Beamten), Freunde (Amici caesaris) beraten den Prinzeps. (seit ca. 324 n.chr.) Konstantin der Große vollendet den absolutistischen Staat durch Ausbau der Reichsreform Diocletians. Es galt ein strenges Hofzeremoniell zur Betonung der Gottähnlichkeit des Kaisers (Goldgewand, Diadem, Proskynese). Dem Kaiser untersteht das Heer unter den Heermeistern (Magistri militium), die Präfekten der 4 Reichsteile, der Kronrat (Sacrum consistorium) und der Präfekt von Rom und Konstantinopel (Praefectus urbi). Das auf 75 Legionen (900.000 Mann) verstärkte Heer besteht aus Feldheer (Comitatenses), Grenztruppen (Limitanei) und kaiserlicher Leibgarde (Candidati). Anwohner (Foederati) übernehmen den Grenzschutz. Das Reich wird in 4 Präfekturen eingeteilt: Oriens (Konstantinopel), Illyricum (Sirmium), Italia (Mailand) und Gallia (Trier) mit jeweils 14 Diözesen unter Vikaren und 117 Provinzen unter je einem Präses. Der Kronrat besteht aus folgenden Ministerien (Comites): Kanzler (Magister officiorum, "Vorsteher der Ämter"), Palastvorsteher (Quaestor sacri palatii), Oberkämmerer (Praepositus sacri cubiculi), Finanzminister (Comes sacrarum largitionum) und Schatzminister (Comes rerum privatarum). Dem Kronrat, dem die Kanzlei untergeordnet ist, unterstehen die hierarchisch aufgabauten Hofbeamten. 2 Oberbefehlshaber der Palastwache (zu Fuß und zu Pferde) übernehmen den Schutz des Kaisers. Der Senat von Rom und Konstantinopel wird Stadtrat. Entscheidend ist die Trennung von Militär- und Zivilgewalt (Abkehr von Roms 1000-jähriger Tradition). Erbliche Berufsbindung. Einführung einer Kopf- und Grundsteuer. |
||
|
| home | contents
| knowledge | gaming/rpg
| kendo/aikido | peepmice |
|