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inhalt
1. bücher, monographien, selbständige
schriften
- Wichtig sind für das Zitieren: Verfasser (mit ausgeschriebenen Vornamen,
ohne akademische oder Amtstitel), vollständiger Buchtitel (mit Untertitel),
Verlagsort (nicht Verlag), Erscheinungsjahr und Auflage. Alle diese Angaben
sind nach dem Titelblatt des Buches herzustellen. Bei der Auflage ist
es wichtig, zwischen einem veränderten Wiederabdruck (Auflage) und einem
unveränderten Wiederabdruck (ND=Nachdruck, RP=Reprint) zu unterscheiden.
Die Auflage ist durch eine hochgestellte Zahl vor dem Erscheinungsjahr
zu kennzeichnen. Ein Nachdruck ist mit der zugrundeliegenden Auflage und
der Angabe, daß es ein Nachdruck ist, in runden Klammern zu zitieren.
Diese Information findet man in der Regel auf der Rückseite des Titelblattes.
Bsp.: Otto Brunner, Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen
Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter, Wien 51965. Oder: Hermann
Strasburger, Caesars Eintritt in die Geschichte, München 1938 (ND Darmstadt
1966).
- Auch mehrere Verfasser sind vollständig aufzuführen, bei einer Vielzahl
genügt es allerdings, den ersten Verfasser mit dem Zusatz ´u.a.´ (und
andere) zu nennen. Geht der volle Name des Verfassers aus dem Titelblatt
nicht hervor, so kann der fehlende Teil, wenn er sonst bekannt ist, in
runden Klammern ergänzt werden.
Bsp.: Otto Kraus/Erich Kulka, Die Todesfabrik Auschwitz, Berlin 1991.
Oder: Martin Broszat u.a., Anatomie des SS-Staates, München 61994.
- Ist der Erscheinungsort ungenannt, tritt an seine Stelle die Angabe
´o.O.´ (ohne Ort). Ein fehlendes Erscheinungsjahr bezeichnet man durch
´o.J.´ (ohne Jahr). Wenn diese Angaben aus dem Werk selbst ermittelt werden
können, sind sie in runden Klammern hinzuzusetzen.
Bsp.: Franz Fischer, Ausgewählte Quellen zum Mittelalter, o.O.u.J.
- Auch muß die wissenschaftliche Reihe, in der ein Buch erschienen ist,
sofern sie gezählt ist, mit der Band- oder Heftnummer zitiert werden.
Bsp.: Helga Gesche, Caesar (EdF 51), Darmstadt 1976.
- Übersetzungen sind als solche gleichfalls zu kennzeichnen, und zwar
unter Angabe des Erscheinungsjahres des fremdsprachigen Originals und
des Übersetzers.
Bsp.: Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges. Übers. u. m.
einer Einf. u. Erl. vers. von G.P. Landmann, München 1991.
- Dissertationen verlangen eine eigene Zitierweise: Außer der Fakultät
und dem Ort der promovierenden Universität und dem Promotionsjahr werden,
wenn die Dissertation nicht als Hochschulschrift erschienen ist, auch
Ort, Zeit und ggf. die Reihe des Erscheinens aufgeführt. Bei ungedruckten
Dissertationen ist der Zusatz ´masch.´ (maschinenschriftlich) üblich und
zu empfehlen.
Bsp.: Hildegard Schieder, Moskau, das dritte Rom. Studien zur Geschichte
der politischen Theorien in der slavischen Welt, Hamburg 1929 (Osteuropäische
Studien 1 = Phil. Diss. Hamburg 1929.).
2. aufsätze und artikel
Diese erscheinen in (Fach-)Zeitschriften, Aufsatzsammlungen und Sammelwerken.
Zeitschriften
Zum Zitat eines Zeitschriftenaufsatzes gehören: Verfassername, Titel der
Arbeit (beides wie oben), in:, Titel der Zeitschrift (meist abgekürzt),
Nummer des Bandes oder Jahrgangs, Erscheinungsjahr ohne Verlagsort, Angabe
der ersten und letzten Seite.
Bsp.: Walter Schlesinger, Herrschaft und Gefolgschaft in der germanisch-deutschen
Verfassungsgeschichte, in: HZ 176, 1953, 225-275.
Aufsatzsammlungen
Der oben zitierte Aufsatz befindet sich auch in zwei Aufsatzsammlungen,
einer verfassungsgeschichtlichen, zusammen mit mehreren Aufsätzen anderer
Verfasser, und in einem Band gesammelter Aufsätze desselben Verfassers.
Da die Neudrucke gegenüber dem ursprünglichen Aufsatz verändert sind (s.o.
unter Nachdruck), sehen die Zitat wie folgt aus:
a) Walter Schlesinger, Herrschaft und Gefolgschaft in der germanisch-deutschen
Verfassungsgeschichte (1953; ergänzte Fassung von 1955), in: Hellmut Kämpf
(Hg.), Herrschaft und Staat im Mittelalter (WdF 2), Darmstadt 1956, 135-190.
b) Walter Schlesinger, Herrschaft und Gefolgschaft in der germanisch-deutschen
Verfassungsgeschichte (1953; ergänzte Fassung von 1963), in: W. Schlesinger,
Beiträge zur deutschen Verfassungsgeschichte des Mittelalters, Bd. 1:
Germanen, Franken, Deutsche, Göttingen 1963, 9-52.
3. sammelwerke
Handbücher u.ä.
Bsp.: Max Braubach, Vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution,
in: Gebhardt, Handbuch zur deutschen Geschichte, Bd. 2, Stuttgart 91970,
241-359.
Lexika
Bsp.: Mathias Gelzer, Sergius 23 (L. Sergius Catilina), in: RE II A, 2,
1923, 1693-1711.
(Der Verfasser eines Lexikonartikels ist einem entsprechenden Zusatz unter
dem Artikel (ggf. unter einem der unmittelbar folgenden) zu entnehmen.
Abkürzungen von Verfassernamen finden ihre Auflösung im Siglenverzeichnis
des jeweiligen Bandes.)
3. internetseiten
Aus Webseiten entnommene Rezensionen, Aufsätze, Informationen und Darstellungen sind in der Regel nur bedingt zitierfähig, da die dauerhafte
Nachprüfbarkeit oftmals nicht gewährleistet ist. Häufig fehlt die Angabe des Autors, ändern sich die Links (Verweise) oder
verschwindet die Seite aus dem Netz. Deshalb ist es zwingend notwendig, zitierte Webseiten als nachprüfbaren Ausdruck mit möglichst
vielen Angaben zu Herkunft, Autor, Veröffentlichungsgremium usw. zur Verfügung zu haben. Beim Zitieren von Webseiten müssen der
gesamte Pfad bzw. (bei Verwendung von Frames) alle Navigationsschritte angegeben werden:
Bsp.: http://www.uni-hannover.de. Oder: http://www.uni-hannover.de/geschichte [Alte Geschichte > Rom > Topographie > Capitol]
Anders verhält es sich mit ständigen Datenbanken, die etwa die Texte antiker
Autoren oder lexikalisches Wissen beinhalten. Hier ist die Angabe der
Textausgabe und des Übersetzers bzw. bei Lexikon-Artikeln des Verfassers
zu nennen und der Tag der Einsichtnahme:
Bsp.: http://www.perseus-tufts.edu [Strabo, Loeb, 1.5.1999]
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