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knowledge base

 
tutorium 5: das zitieren wissenschaftlicher arbeiten

 

 

inhalt

 

1. bücher, monographien, selbständige schriften

- Wichtig sind für das Zitieren: Verfasser (mit ausgeschriebenen Vornamen, ohne akademische oder Amtstitel), vollständiger Buchtitel (mit Untertitel), Verlagsort (nicht Verlag), Erscheinungsjahr und Auflage. Alle diese Angaben sind nach dem Titelblatt des Buches herzustellen. Bei der Auflage ist es wichtig, zwischen einem veränderten Wiederabdruck (Auflage) und einem unveränderten Wiederabdruck (ND=Nachdruck, RP=Reprint) zu unterscheiden. Die Auflage ist durch eine hochgestellte Zahl vor dem Erscheinungsjahr zu kennzeichnen. Ein Nachdruck ist mit der zugrundeliegenden Auflage und der Angabe, daß es ein Nachdruck ist, in runden Klammern zu zitieren. Diese Information findet man in der Regel auf der Rückseite des Titelblattes.
Bsp.: Otto Brunner, Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter, Wien 51965. Oder: Hermann Strasburger, Caesars Eintritt in die Geschichte, München 1938 (ND Darmstadt 1966).

- Auch mehrere Verfasser sind vollständig aufzuführen, bei einer Vielzahl genügt es allerdings, den ersten Verfasser mit dem Zusatz ´u.a.´ (und andere) zu nennen. Geht der volle Name des Verfassers aus dem Titelblatt nicht hervor, so kann der fehlende Teil, wenn er sonst bekannt ist, in runden Klammern ergänzt werden.
Bsp.: Otto Kraus/Erich Kulka, Die Todesfabrik Auschwitz, Berlin 1991. Oder: Martin Broszat u.a., Anatomie des SS-Staates, München 61994.

- Ist der Erscheinungsort ungenannt, tritt an seine Stelle die Angabe ´o.O.´ (ohne Ort). Ein fehlendes Erscheinungsjahr bezeichnet man durch ´o.J.´ (ohne Jahr). Wenn diese Angaben aus dem Werk selbst ermittelt werden können, sind sie in runden Klammern hinzuzusetzen.
Bsp.: Franz Fischer, Ausgewählte Quellen zum Mittelalter, o.O.u.J.

- Auch muß die wissenschaftliche Reihe, in der ein Buch erschienen ist, sofern sie gezählt ist, mit der Band- oder Heftnummer zitiert werden.
Bsp.: Helga Gesche, Caesar (EdF 51), Darmstadt 1976.

- Übersetzungen sind als solche gleichfalls zu kennzeichnen, und zwar unter Angabe des Erscheinungsjahres des fremdsprachigen Originals und des Übersetzers.
Bsp.: Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges. Übers. u. m. einer Einf. u. Erl. vers. von G.P. Landmann, München 1991.

- Dissertationen verlangen eine eigene Zitierweise: Außer der Fakultät und dem Ort der promovierenden Universität und dem Promotionsjahr werden, wenn die Dissertation nicht als Hochschulschrift erschienen ist, auch Ort, Zeit und ggf. die Reihe des Erscheinens aufgeführt. Bei ungedruckten Dissertationen ist der Zusatz ´masch.´ (maschinenschriftlich) üblich und zu empfehlen.
Bsp.: Hildegard Schieder, Moskau, das dritte Rom. Studien zur Geschichte der politischen Theorien in der slavischen Welt, Hamburg 1929 (Osteuropäische Studien 1 = Phil. Diss. Hamburg 1929.).


2. aufsätze und artikel

Diese erscheinen in (Fach-)Zeitschriften, Aufsatzsammlungen und Sammelwerken.

Zeitschriften

Zum Zitat eines Zeitschriftenaufsatzes gehören: Verfassername, Titel der Arbeit (beides wie oben), in:, Titel der Zeitschrift (meist abgekürzt), Nummer des Bandes oder Jahrgangs, Erscheinungsjahr ohne Verlagsort, Angabe der ersten und letzten Seite.
Bsp.: Walter Schlesinger, Herrschaft und Gefolgschaft in der germanisch-deutschen Verfassungsgeschichte, in: HZ 176, 1953, 225-275.

Aufsatzsammlungen

Der oben zitierte Aufsatz befindet sich auch in zwei Aufsatzsammlungen, einer verfassungsgeschichtlichen, zusammen mit mehreren Aufsätzen anderer Verfasser, und in einem Band gesammelter Aufsätze desselben Verfassers. Da die Neudrucke gegenüber dem ursprünglichen Aufsatz verändert sind (s.o. unter Nachdruck), sehen die Zitat wie folgt aus:
a) Walter Schlesinger, Herrschaft und Gefolgschaft in der germanisch-deutschen Verfassungsgeschichte (1953; ergänzte Fassung von 1955), in: Hellmut Kämpf (Hg.), Herrschaft und Staat im Mittelalter (WdF 2), Darmstadt 1956, 135-190.
b) Walter Schlesinger, Herrschaft und Gefolgschaft in der germanisch-deutschen Verfassungsgeschichte (1953; ergänzte Fassung von 1963), in: W. Schlesinger, Beiträge zur deutschen Verfassungsgeschichte des Mittelalters, Bd. 1: Germanen, Franken, Deutsche, Göttingen 1963, 9-52.


3. sammelwerke

Handbücher u.ä.

Bsp.: Max Braubach, Vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution, in: Gebhardt, Handbuch zur deutschen Geschichte, Bd. 2, Stuttgart 91970, 241-359.

Lexika

Bsp.: Mathias Gelzer, Sergius 23 (L. Sergius Catilina), in: RE II A, 2, 1923, 1693-1711.
(Der Verfasser eines Lexikonartikels ist einem entsprechenden Zusatz unter dem Artikel (ggf. unter einem der unmittelbar folgenden) zu entnehmen. Abkürzungen von Verfassernamen finden ihre Auflösung im Siglenverzeichnis des jeweiligen Bandes.)


3. internetseiten

Aus Webseiten entnommene Rezensionen, Aufsätze, Informationen und Darstellungen sind in der Regel nur bedingt zitierfähig, da die dauerhafte Nachprüfbarkeit oftmals nicht gewährleistet ist. Häufig fehlt die Angabe des Autors, ändern sich die Links (Verweise) oder verschwindet die Seite aus dem Netz. Deshalb ist es zwingend notwendig, zitierte Webseiten als nachprüfbaren Ausdruck mit möglichst vielen Angaben zu Herkunft, Autor, Veröffentlichungsgremium usw. zur Verfügung zu haben. Beim Zitieren von Webseiten müssen der gesamte Pfad bzw. (bei Verwendung von Frames) alle Navigationsschritte angegeben werden:
Bsp.: http://www.uni-hannover.de. Oder: http://www.uni-hannover.de/geschichte [Alte Geschichte > Rom > Topographie > Capitol]

Anders verhält es sich mit ständigen Datenbanken, die etwa die Texte antiker Autoren oder lexikalisches Wissen beinhalten. Hier ist die Angabe der Textausgabe und des Übersetzers bzw. bei Lexikon-Artikeln des Verfassers zu nennen und der Tag der Einsichtnahme:
Bsp.: http://www.perseus-tufts.edu [Strabo, Loeb, 1.5.1999]



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