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inhalt
1.
einleitung
Mit der Erweiterung des §175 des StGB am 28.06.1935 erfuhren die Strafen
für den "Tatbestand" der Homosexualität eine erhebliche
Verschärfung. Noch 1929 hatte der zuständige Reichsausschuß
beschlossen, homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen straffrei zu lassen,
nun hingegen wurde man schon straffällig, wenn man jemanden gleichgeschlechtliches
küssend gesehen wurde oder sich "in wollüstiger Absicht"
einen gleichgeschlechtlichen Körper betrachtete. In den Folgejahren
wurden die Tatbestände, die zu einer Verurteilung nach §175 führten,
noch weiter ausgedehnt, sodaß schließlich sogar Nacktbaden
unter Männern u.U. mit einer Bestrafung enden konnte.
Aber der verschärfte §175 war lediglich ein Höhepunkt einer
langen Reihe von Diskriminierungen der Homosexuellen und Maßnahmen
gegen selbige. Schon der §7 der ´Verordnung des Reichspräsidenten
zum Schutze des deutschen Volkes´ vom 04.02.1933 bot eine Grundlage für
die später folgende Beschlagnahmung publizistischer Werke der homosexuellen
Szene. In der langen Reihe weiterer direkter und indirekter Erlasse und
Regelungen gegen homosexuelle Neigungen kommt die äußerst feindliche
Haltung der nationalsozialistischen Machthaber gegenüber dieser gesellschaftlichen
Minorität deutlich zur Geltung. Besonders die ´Verordnung zum Schutze
von Volk und Staat´ vom 28.02.1933 schuf die Voraussetzungen für
die polizeiliche, nicht von der Justiz kontrollierte Schutzhaft, die später
auch gegen Homosexuelle angewendet wurde, begleitet von dem Gesetz zur
Schaffung des Geheimen Staatspolizeiamtes als Zentrale zur Bekämpfung
von "Volksfeinden" (26.04.1933), dem wenig später die Einrichtung
der "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und
der Abtreibung" innerhalb der Gestapo folgte.
Verbindet man diese Tatsachen mit den Informationen, daß in einem
Geheimerlaß Himmlers vom 10.10.1936 Homosexuelle endgültig
zu den zu verfolgenden Staatsfeinden gezählt wurden und Himmler selbst
am 18.02.1937 in einer hetzerischen Rede gegen die "homosexuelle
Seuche" vor SS-Gruppenführern in Bad Tölz die Ausmerzung
selbiger propagierte (Ausschnitt s. Anhang), verwundert es nicht, daß
viele echte und vermeintliche Homosexuelle schon in den frühen Jahren
der nationalsozialistischen Herrschaft in die NS-Konzentrationslager eingewiesen
wurden und dort den Tod fanden.
Dieses Referat soll darstellen, inwieweit sich die Homosexuellen in den
Lageralltag integriert haben und wie sie mit dem Lagerleben - den Umgang
mit Kapos, SS und Mithäftlingen - zurechtkamen.
2. die gruppe der homosexuellen
in den konzentrationslagern
Die Homosexuellen als Häftlingsgruppe mit dem rosafarbenen Winkel
bildeten eine der kleineren Minoritäten (in Buchenwald weisen die
Tabellen von Januar 1943 bis März 1945 zwischen 60 und 150 schwule
Insassen aus) der Häftlingsgesellschaft. Anders als die Antifaschisten,
Juden oder Ausländer, denen es manchmal gelang, aktive Häftlingsorganisationen
zu bilden, konnten die Schwulen dem SS-Personal oder den im Lager dominierenden
Häftlingsgruppen keinen hinhaltenden Widerstand entgegensetzen. Zusätzlich
zu dieser quantitativen Unterlegenheit kam erschwerend hinzu, daß
die Homosexuellen eine sehr heterogene Gruppe waren und deshalb nur schwer
zu vereinen, denn die Mitglieder dieser Gruppe kamen aus allen gesellschaftlichen
Schichten - vom Freiberufler und Künstler bis hin zu Strichjungen
oder Arbeitern - ohne direkte, gruppen-immanente Gemeinsamkeiten, d.h.
Homosexualität war als eine triebgesteuerte Neigung entgegen den
politischen oder beruflichen Gemeinsamkeiten anderer Gruppen nicht gruppenbindend.
Auch aus politischen Gründen wurden einige Männer durch den
rosa Winkel stigmatisiert, obwohl sie keine Vergehen gegen den §175 begangen
hatten. So waren die Schwulen genau das Gegenteil der engverbundenen Ausländer-
oder Politgruppen, die an einigen Orten für geringe Lebensvorteile
- Essen, Arbeitsbedingungen, Kapostellen etc. - kämpften und diese
teilweise auch erhielten. Dazu Kogon im SS-Staat:
"Die
sehr verschiedenartige Zusammensetzung dieser Gruppe [also der Homosexuellen,
d.A.], in der sich neben wertvollen Menschen eine Menge ausgesprochen
krimineller und erpresserischer Elemente befand, machte ihre Lage sehr
schwierig [...] Ihr Schicksal in den KL kann man nur als entsetzlich
bezeichnen [...] Sie sind fast alle zugrundegegangen [...]"
3. die integration der
homosexuellen in das lagerleben
In den Lagern wurden die Baracken zumeist entweder von Kriminellen
oder politisch links ausgerichteten Antifaschisten geführt. Jede
dieser Fraktionen begünstigte, gelangte sie erst einmal an die wichtigen
Schlüsselpositionen der Häftlingshierarchie, die eigenen Angehörigen
- und zwar in allen lebenswichtigen Bereichen des Lagerlebens, vor allem
in der Essensverteilung, den Zuteilungen zu den Arbeitsgruppen und den
Überweisungen ins Krankenrevier. So gelangten nur wenige Homosexuelle,
Zigeuner oder Mitglieder anderer Minoritäten in diese privilegierten
Positionen, die ihnen die Möglichkeit verschafft hätten, die
alltäglichen Probleme wenigstens ein bißchen erträglicher
zu machen. Gefangene, die eine solche Position erreichten, hatten erwiesenermaßen
sehr viel bessere Überlebenschancen. Gerade Homosexuelle hatten zusätzlich
zu ihrer solche Positionen betreffenden Chancenlosigkeit noch aufgrund
ihrer allgemeinen Ablehnung in den Reihen der Häftlinge die schwere
Last zu tragen, bevorzugt zu besonders schweren oder gefährlichen
Arbeiten in Fabriken oder Steinbrüchen eingeteilt zu werden, denn
weder die Kriminellen noch die Antifaschisten hatten ein sonderlich großes
Interesse an einer Zusammenarbeit mit Homosexuellen. Zwar gab es nicht
selten Liaisons zwischen grünen (kriminellen) oder roten (antifaschistischen)
Kapos und schwulen Häftlingen (und auch zwischen den wenigen schwulen
Kapos und anderen "Untergebenen") - obwohl Sexualität angeblich
aufgrund der äußeren Umstände im KL angeblich keine Rolle
gespielt haben soll -, aber diese Verhältnisse kamen den Homosexuellen
als Gruppe nicht zugute. Generell spiegelt die Beziehung der anderen Gefangenen
zu den Homosexuellen also lediglich die damals seit langem vorherrschende
gesellschaftliche Ablehnung auch im Lager wieder, wobei diese gelegentlich
sogar zu einer regelrechten Homophobie ausarten konnte. Zum Elend der
Homosexuellen schreibt Kogon:
"Im
KL genügte schon der Verdacht, um einen Gefangenen als Homosexuellen
zu deklarieren und ihn so der Verunglimpfung, dem allgemeinen Mißtrauen
und besonderen Lebensgefahren preiszugeben. Bei dieser Gelegenheit muß
gesagt werden, daß die homosexuelle Praxis in den Lagern sehr
verbreitet war; die Häftlinge taten aber nur jene in Acht und Bann,
die von der SS mit dem rosa Winkel markiert waren."
Nach
Plant (S. 152) wurden die Männer mit dem rosa Winkel von Anfang an
stigmatisiert und mußten die volle Wucht der jahrhundertealten Feindseligkeiten
gegen Homosexuelle ertragen. Es verwundert daher auch nicht, daß
die Homosexuellen der niedrigsten Kaste der Lager zugezählt wurden
und bei harten Arbeitskommandos, "Sondertrupps" oder Transporten
in Vernichtungslager oftmals von den verantwortlichen Kapos als "weniger
wertvolle Lagerteile" bevorzugt auf die jeweiligen Listen gesetzt
wurden.
Auch
für die SS-Aufseher, die darauf gedrillt waren, als einzige Methode
zur Kontrolle der Gefangenen brutale Gewalt einzusetzen, waren die Homosexuellen
als in ihren Augen besonders degenerierte Wesen prädestiniert dafür,
Erniedrigungsrituale verschiedenster Art über sich ergehen lassen
zu müssen. Auch in öffentlich zugänglichen Zeitschriften,
wie Das Schwarze Corps oder im Völkischen Beobachter, wurde im Jahre
1942 ein erbarmungsloses Vorgehen gegen sexuell andersartige gefordert
und bestärkte die dementsprechend handelnden Aufseher noch in ihrem
Tun. Schon bei der Ankunft im Lager teilten die Homosexuellen das grausame
Schicksal der Juden, indem sie nicht nur mit diesen zusammen am schlimmsten
zusammengeschlagen wurden, sondern man ihnen zusätzlich zum Haupthaar
sogar als besonders entwürdigende Geste das Schamhaar abschor.
"Der
SS-Mann fragte jeden, wegen welchen Verbrechens er verurteilt worden
war. Da war einer, der zugab, daß er wegen Vergehens gegen §175
verhaftet worden sei. Er wurde verschlagen, dann dazu gezwungen, genau
zu berichten, was und wie er seine Verbrechen begangen hatte, und dann
fielen sie über ihn her und haben ihn verhauen und mit den Füßen
getreten."
Vermehrt
kam es zu Erlassen des Wach- und Aufsichtspersonals, die Homosexuellen
als "Läuterungsakt" zu besonders harter Arbeit, wie Zementierarbeiten,
heranzuziehen und sie gesondert zu überwachen und unterzubringen.
"Es
geschah im Juni 1942, daß im KL Sachsenhausen wieder einmal eine
jener Sonderaktionen gestartet wurde, die einige hundert Menschen einem
Henker auslieferte. Diesmal ging es darum, die Endlösung des ´Homosexuellenproblems´
herbeizuführen, indem man diese Parias des Lagers zu einem Vernichtungskommando
zusammenfaßte und mit unvorstellbarer, sadistischer Grausamkeit
durch Hunger und Fron langsam zu Tode marterte [... alle Häftlinge
mit rosa Winkel haben auf dem Appellplatz anzutreten ...] Danach wurde
uns eröffnet, daß [...] unsere Kategorie in einer verschärften
Strafkompanie isoliert werden müßte und daß wir am
anderen Morgen geschlossen in das Großziegelwerk ´Klinker´ überführt
würden. Klinkerwerk! Wir erschauerten - diese Menschenliquidationsfabrik
war mehr als gefürchtet [...] Innerhalb von zwei Monaten war dieses
´Arbeitskommando Strafkompanie´ auf ein Drittel seiner Menschen zusammengeschrumpft
[...]"
Der
Kommandant von Auschwitz, Rudolf Höß (desgleichen aber auch
Heinrich Himmler), glaubte sogar an Homosexualität als eine ansteckende
Krankheit und verordnete deswegen mehrere Maßnahmen gegen entsprechend
veranlagte Gefangene, z.B. erzwungene Bordellbesuche oder Isolationshaft.
Trotz dieser außerordentlichen Feindseligkeit der SS gegenüber
den Schwulen kam es aber doch zu gelegentlichen Liaisons zwischen SS-Männern
- die dabei natürlich viel riskierten - und von ihnen auserwählten
"Puppenjungs", welche von diesen Verbindungen selbstverständlich
- und zum Ärgernis der anderen Gefangenen - profitierten. Ebenso nutzten
schwule Kapos, wie oben schon angedeutet, ihre Position aus, um sich entsprechende
Spieljungs, Pipel genannt, zu erkaufen. Wurden sie dabei erwischt, drohten
zumindest ihren Liebhabern drakonische Strafen:
"Wurde
ein homosexuelles Verhältnis publik, dann sperrte die SS den -
in der Regel deutschen - Kapo zusammen mit dem Pipel - meist einem jungen
Polen oder Juden - in den Bunker. Der Deutsche mußte eine Erklärung
unterschreiben, daß er sich kastrieren lasse. Nach dem Eingriff
wurde er freigelassen und erhielt meist seine Funktion wieder. Der junge
Bursche, der ihm zu Willen gewesen war, um sein Leben zu sichern, wurde
an der Schwarzen Wand erschossen."
Schwule
Kapos, auch wenn man sie nur relativ selten antraf, unterschieden sich
darüber hinaus in keinster Weise von ihren Kollegen aus den anderen
Häftlingsgruppen, sie konnten ebenso freundlich und hilfsbereit wie
sadistisch und brutal sein:
"Der
Kapo namens Herzog war ein früherer Fremdenlegionär, äußerst
brutal, anscheinend homosexuell sadistisch und hatte eine unheimliche
Neigung zum Blutrausch; wenn ein Mann von ihm blutig geschlagen wurde,
war er verloren [...] Wer [im Steinbruch, d.A.] nicht mehr konnte, wurde
kurzerhand in die Lore geworfen und auf einem Steinhaufen ausgekippt.
Entweder trat Herzog sie gleich tot, oder er goß ihnen so lange
Wasser in den Hals, bis sie erstickten."
Für
viele Homosexuelle war über das grausame Lagerleben hinaus ein besonders
deprimierender und entmutigender Teil ihrer Gefangenschaft, daß
sie von außen - wenn überhaupt - nur sehr wenig Hilfe erhielten.
Nahe Verwandte schämten sich oftmals, daß ein Familienmitglied
wegen eines Vergehens gegen den §175 verurteilt worden war, und separierten
sich dementsprechend von ihrem Angehörigen. Frühere Freunde,
Kollegen oder auch Liebhaber waren sogar noch zurückhaltender, aus
Angst, mit dem Gefangenen in nähere Verbindung gestellt zu werden
und selbst vor Gericht zu kommen. Auch die Inhaftierten selbst vermieden
Kontakte nach außerhalb, um niemanden unnötig zu gefährden.
So waren die Homosexuellen praktisch von der Außenwelt isoliert.
4. schlußbemerkung
Angesichts der großen Anzahl anderer Gefangener spielten die
Homosexuellen in den SS-Unterlagen nur eine kleine Nebenrolle - wie sie
auch in den Gefangenenorganisationen nur eine Nebenrolle spielten. Aber
ihr zu tragendes Los und das ihnen in den Lagern zugefügte Leid steht
dazu in keinem Verhältnis, sehr viele Homosexuelle sind unter dem
Joch der SS und feindlich eingestellter Häftlingsgruppen zugrundegegangen.
Umso mehr erschüttert es, daß viele Homosexuelle auch nach
alliiertem Recht strafbar waren und ihre Reststrafen teilweise in normalen
Gefängnissen absitzen mußten und daß der Tatbestand der
homosexuellen Handlung auch in der Bundesrepublik noch bis 1969 als strafbar
galt. Keiner der wenigen Überlebenden erhielt eine Entschädigung
- geschweige denn eine Entschuldigung -, und nur die wenigsten konnten
in den Kreis einer sie erwartenden Familie zurückkehren oder die
traumatischen Erlebnisse im Lager überwinden, sodaß sie sich
für den Rest ihres Lebens, auch ohne den rosa Winkel, gezeichnet
fühlten. Erst 40 Jahre nach der Befreiung erwähnte Bundespräsident
Richard von Weizsäcker erstmals unter den Opfer des NS-Regimes auch
die Homosexuellen.
5. anhang
§ 175 (StGB vom 28.06.1935)
§
175.
Ein
Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur
Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.
Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre
alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe
absehen.
§
175a.
Mit
Zuchthaus bis zu zehn Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis
nicht unter drei Monaten wird bestraft:
1. ein Mann, der einen anderen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben nötigt, mit ihm
Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu
lassen;
2. ein Mann, der einen anderen Mann unter Mißbrauch einer durch
ein Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis begründeten
Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm
zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
3. ein Mann über einundzwanzig Jahre, der eine männliche Person
unter einundzwanzig Jahren verführt, mit ihm Unzucht zu treiben oder
sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
4. ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Unzucht treibt
oder von Männern sich zur Unzucht mißbrauchen läßt
oder sich dazu anbietet.
§
175b.
Die
widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird,
ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen
Ehrenrechte erkannt werden.
(aus: Hoffschild, R., Olivia. Die bisher geheime Geschichte des Tabus Homosexualität
und der Verfolgung der Homosexuellen in Hannover, Hannover 1992, 81.)
Heinrich Himmler am 18.02.1937 vor SS-Gruppenführern
in Bad Tölz:
"[...] Wir müssen uns darüber klar sein, wenn wir dieses Laster
weiter in Deutschland haben, ohne es bekämpfen zu können, dann ist
das das Ende Deutschlands, das Ende der germanischen Welt. Wir haben es leider
nicht mehr so einfach wie unsere Vorfahren. Bei denen waren diese einigen
wenigen Einzelfälle so abnormer Art. Der Homosexuelle, den man Urning
nannte, wurde im Sumpf versenkt. Die Herren Professoren, die diese Leichen
im Moor finden, sind sich bestimmt nicht dessen bewußt, daß sie
jeweils in neunzig von hundert Fällen einen Homosexuellen vor sich haben,
der mit dem Gewand und allem im Sumpf versenkt wurde. Das war nicht eine Strafe,
sondern das war einfach das Auslöschen dieses anormalen Lebens. Das mußte
entfernt werden, wie wir Brennesseln ausziehen, auf einen Haufen werfen und
verbrennen [...]"
(aus: Grau, G. (Hg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer
Diskriminierung und Verfolgung (Reihe ´Die Zeit des Nationalsozialismus´),
Frankfurt/Main 1993, 131.
(Sommer 1996)
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