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inhalt
1.
erläuterung des begriffes ´fasti´
Als Fasti bezeichnete man zunächst den römischen Festkalender
mit den für den Bürger wichtigen Verzeichnissen der Werktage
(dies fasti) und Feiertage (dies nefasti). Da, wie in den meisten antiken
Staaten, auch in Rom die Jahre nicht nach Zahlen, sondern nach jährlich
wechselnden Beamten gezält wurden, lag es nahe, Listen der jeweiligen
Konsuln oder anderer Magistrate anzulegen. Solche Verzeichnisse wurden
notwendig, weil im öffentlichen und kaufmännischen Leben zahlreiche
Gelegenheiten erforderten, Jahre anzugeben, sich aber nur die wenigsten
Personen sämtliche Konsuln merken konnten. So führten seit den
Anfängen der Republik zahlreiche Privatleute und Priester entsprechende
Listen für den praktischen Gebrauch, die jedoch höchstens nur
auf 30 Jahre zurückreichten. Gewöhnlich wurden diese Listen
zusammen mit dem Festkalender auf die gleichen Tafeln oder Papyrus-Blätter
geschrieben, so daß sich die Bezeichnung ´fasti´ vom Festkalender
auch auf die mit ihm verbundenen Konsular- und Magistratslisten übertrug.
Zusätzlich zu den Magistraten wurden die Verzeichnisse häufig
mit Bemerkungen über wichtige politische Ereignisse ergänzt
und bildeten so kleine, primitive Chroniken.
Die erste offizielle Liste der eponymen (Eponymie: Der antike Brauch,
in der Zeitrechnung die einzelnen Jahre nach dem jeweiligen obersten Jahresbeamten
zu bezeichnen) römischen Magistrate enstand ca. ab 320 v.Chr. Die
Aufgabe zur Führung dieser Liste wurde dem Pontifex Maximus übertragen,
der sich gleichfalls schon um den Tages- oder Festkalender zu kümmern
hatte. Als Quellen des Verzeichnisses dienten ältere Aufzeichnungen
und Magistratslisten, tituli imaginum (Gedenkinschriften) und laudationes
funebris (Grabreden). Unter Aufnahme unechter Konsulnpaare wurde die Liste
rückwärts bis zum Beginn der Republik ergänzt und jährlich
bis in die Gracchenzeit fortgeführt. Der Aedil von 304, Cn. Flavius,
ließ die Fasten erstmalig in Marmor einmeißeln und öffentlich
aufstellen, was fortan jährlich wiederholt wurde, um den Bewohnern
Roms Informationen bekanntzugeben.
Den Informationsmangel für die Zeit seit der Republikgründung,
die von den Pontifices mit der Weihung des Jupiter-Tempels auf dem Kapitol
in das Jahr 507 gesetzt wurde, bis ca. 350 v.Chr. nutzten zahlreiche Familien,
besonders die seit 362 zum Konsulat zugelassenen plebeischen Familien,
um zusammen mit den Pont. Max. die Fasten für unlautere Stammbaummanipulationen
zu mißbrauchen und sich ruhmreiche Ahnen zu erschaffen. So ist auch
das Konsulat des L. Iunius Brutus, des Vertreibers der Könige, zu
erklären, der als Kollege von M. Horatius als Konsul 507 verzeichnet
ist, jedoch einer plebeischen Familie, den Iunii Bruti, entstammt, die
schon um 300 sehr angesehen war. Nach derselben Methode haben auch die
Aquilier, Sempronier, Cassier, etc. Ahnen unter den angeblichen Magistraten
der alten Zeit erhalten.
Weiterhin wurden auch diese Fasten durch Eintragung wichtiger Ereignisse
des politischen und religiösen Lebens der Stadt, beginnend mit dem
großen Samniterkrieg (326-304), ergänzt und boten so den Pont.
Max. die Möglichkeit, aufgrund einer subjektiven Wiedergabe der Informationen
durch Zusätze oder Auslassungen, das objektiv Geschehene zu manipulieren
und zu verzerren. Schließlich entwickelte sich durch intensivere
Bearbeitung und weiteres Ausschreiben der Fasten eine Chronik, die Anfang
des 2. Jh. schon Fabius Pictor als Grundlage seiner Annalen verwendete.
So kann man - stark eingeschränkt - die Fasten als annalistische
Chronik die erste Form der römischen Geschichtsschreibung nennen,
die jedoch bezüglich der Glaubwürdigkeit mit Vorsicht zu betrachten
sind. Für die Magistratsangaben wird vermutet, daß sie ab ca.
300 v. Chr. vollständig, im 4. Jh. in Hauptzügen und im 5. Jh.
sogar nur im Überlieferungskern der Wahrheit entsprechen. Auch die zusätzlichen
Einträge in den Fasten sind gerade wegen ihrer Subjektivität
entsprechend vorsichtig zu behandeln.
Nach 200 v.Chr. schwollen die Listen erheblich an, sämtliche Magistrate,
politische Vorgänge und wichtige oder merkwürdige Ereignisse
wurden verzeichnet. Das Bearbeiten der Listen wurde den Pont. Max. schon
bald zur Last, und im Jahre 123 stellte der Pont. Max. P. Mucius Scaevola
die Weiterführung des Jahrbuches ein, ließ aber den gesamten
vorliegenden Chroniktext in Form von 80 Büchern, den ´libri annales´
oder ´libri maximi´, publizieren.
Eine Wiederauferstehung erfuhr die Tradition der Jahrbücher mit dem
Aufstellen der Kapitolinischen Fasten zur Zeit des Prinzipats des Augustus.
Auch in der Kaiserzeit wurden die Aufzeichungen von Fasti Consulares fortgesetzt,
da das Amt oder der Titel des Konsuls weiterhin existierte. Außerdem
entstanden auch in zahlreichen anderen Städten Italiens Fasten als
amtliche Stadtverzeichnisse.
Als Triumphalfasten wurden Listen geführt, die in einfacher Form
ein kultisches Inventarverzeichnis darstellten und die Triumphatoren benannten,
die in einem Triumphzug zum Tempel des Iupiter Optimus Maximus fuhren,
um diesem dort entsprechende Ehrungen zukommen zu lassen.
2. die kapitolinischen
fasten (fasti consulares und fasti triumphales)
Die Fasten in ihrer Gesamtheit werden - soweit erhalten - im römischen
Konservatorenpalast aufbewahrt und dementsprechend als Fasti Capitolini
bezeichnet. In der gesamten verbürgten und konstruierten Fastenüberlieferung
stellen sie ein Endprodukt, einen Höhepunkt dar und gelten als berühmteste
Eponymenliste. Die Bezeichnung ´Eponymenliste´ ist für die Kapitolinischen
Fasten jedoch nur bedingt zu gebrauchen, da sie keine solche Liste im
herkömmlichen Sinne darstellen, weil den Censoren die Eponymie nicht
zugestanden haben dürfte und die Diktatoren und Reiterführer
in der Datierung nicht aufgeführt werden mußten. Außerdem
standen sie nicht, wie gewöhnlich, in Verbindung mit einem Kalender.
Der wichtigste Fund bezüglich der Kapitolinischen Fasten ist auf
die Jahre 1546/47 zu datieren. Allein 30 Fragmente der Magistratsliste
und 26 Fragmente der mit dieser verbundenen Triumphalliste, den Fasti
Triumphales, wurden ausgegraben. Bald darauf wurden sie im Konservatorenpalast
unter Aufsicht Michelangelos in die Rückwand der nach ihnen benannten
"Sala dei fasti" eingemauert.
Die Kapitolinischen Fasten nehmen einen besonderen Platz unter den Konsularfasten
ein, sie verbindet mit den alten Eponymenlisten das Verzeichnis der republikanischen
Konsuln, aber eine Verbindung mit einem Kalender wird entbehrt. Außerdem
werden die Jahre dekadenweise ab urbe condita gezählt. Diese
Zählweise trotz einer Konsulliste sollte ständig darauf hinweisen,
daß die Geschichte Roms noch älter war als die Republik. Aus
diesem Grunde wurden in den Kap. Fasten ursprünglich wohl auch die
Könige genannt. Während andere Fasten oftmals nur die separate
Geschichte einer kleinen Institution oder Örtlichkeit wiedergaben, bildeten
die Kapitolinischen Fasten somit ein Denkmal der Geschichte Roms, welches
die gesamte römische Vergangenheit erfaßte.
Die Redaktion der Fasti Capitolini übernahmen vermutlich die führenden
Gelehrten dieser Zeit: Atticus, eine Autorität in genealogischen
Fragen und Untersuchungen, Verfasser eines ´liber annalis´ samt
Magistrats- und Triumphliste und Berater des Augustus, leistete wesentliche
Vorarbeiten zu den Fasti Capitolini und sein Nachfolger, Verrius Flaccus,
leitete nach einer Bearbeitung des ´liber annalis´ die Arbeiten
an den Fasten.
2.1 publikationszeit und -ort
In der modernen Forschung des 19. und 20. Jh. galt lange Zeit die Regia als
Publikationsort, der Amtssitz des Pont. Max. Spekulationen bezüglich
des Castortempels, des Augustusbogens oder des Aedes Divi Iulius als Publikationsort
der Fasten wurden relativ schnell verworfen. Gegen die Regia sprechen jedoch
frühere - in der Literatur nicht genannte - Zeugnisse, die von einem
Bogen berichten. Außerdem wurde die Regia 1935 von F.E. Brown rekonstruiert
und stellte sich aufgrund der räumlichen Verhältnisse als ungeeignet
für die Publikation der Kapitolinischen Fasten heraus. Darüberhinaus
stimmen Fastenfragmente und Fundamente des Augustusbogens (Partherbogen) überein,
weiterhin sind in jüngster Zeit zahlreiche Fragmente in der Nähe
des Bogens gefunden worden. Beide Tatsachen sind mögliche Zeichen für
die Publikation an diesem Bogen.
Die Zeit der Publikation ist heftig umstritten, für beide Standpunkte,
30 v.Chr. und ca. 18/17 v.Chr. gibt es keine eindeutigen Beweise. Als
Hauptgründe für das Jahr 30 als Veröffentlichungszeitpunkt
werden folgende genannt:
- Die
Rasuren der Antoniernamen sind im Anschluß an einen Senatsbeschluß
vom Jahr 30 erfolgt.
-
Es sind leichte Unterschiede in der Schrift vor und nach 30 zu erkennen.
- Der
Augstusbogen, an dem man die Fasten anbrachte, ist eins mit dem Bogen,
der nach dem Sieg bei Actium (2.9.31) beschlossen und im Jahre 30/29
fertiggestellt wurde.
All
diesen Gründen fehlt es an Beweiskraft, die Rasuren der Antoniernamen
sind theoretisch auch zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. im Jahre
2 v.Chr. nach der Verschwörung des Iullus Antonius, Konsul des Jahres
10, möglich, und man erkennt auch schon vor 30 Unterschiede in der
Schrift. Weiterhin handelt es sich wahrscheinlich eher um den Partherbogen,
der nach der Rückgabe der Feldzeichen (21/20) beschlossen wurde und,
im Gegensatz zum Actiumbogen, als tatsächlich errichteter Bogen bezeugt
wird. Zu betonen ist, daß das Datum des Augustusbogens nicht notwendig
auch das Datum der Konsularfasten ist. Diese können in sofortigem
Anschluß an den Bau des Bogens als auch später eingehauen worden
sein.
Die Datierung der Kapitolinischen Fasten auf die Jahre zwischen 19 und
11 weist zwar ebenso treffliche Beobachtungen auf, sie ist aber gleichfalls
nur ein Vorschlag, dem es an gewichtigen Beweisen mangelt:
-
Die
Kapitolinischen Konsularfasten sind mit größter Wahrscheinlichkeit
gleichzeitig mit den Triumphalfasten erschienen, die in den Jahren
zwischen 19 und 11 publiziert wurden. Dieses Datum läßt
sich daraus schließen, daß der Triumph des Cornelius Balbus
als Abschluß der republikanischen Triumphfeier im Jahre 19 noch
verzeichnet ist, nicht jedoch die Ovatio des Nero Claudius Drusus
im Jahre 11, die aber in einer direkt anschließenden Nachfolgeliste
der Triumphalfasten auftaucht. Indizien für diese Gleichzeitigkeit
sind, daß in beiden Fällen Altüberliefertes - einerseits
das Triumphverzeichnis, das die Weihung an den Kapitolinischen Jupiter
inventarisierte, andererseits eine zum römischen Festkalender
gehörige und zur Jahresdatierung bestimmte Eponymenliste - aus
seinem Zusammenhang gelöst und zu etwas Neuem im Dienst der neuen
Ära umgestaltet wurde. Es wäre weiterhhin ungewöhnlich,
wenn die Triumphallisten und die Konsularlisten in einem zeitlichen
Abstand von ca. 10 Jahren entstanden wären.
Keine
der den Kap. Konsularlisten nachfolgenden Kollegial- und Munizipalfasten
gehen über das Datum der Triumphalfasten hinaus, sie sind aber
teilweise zeitliche und sachliche Nachfolgelisten des Kapitolinischen
Konsularverzeichnisses. Ein früheres Erscheinungsdatum der Kap.
Konsularfasten ließe hier die Frage entstehen, warum diese Listen
erst im Zeitraum der Triumphalfasten einsetzen.
Vermutlich
wurden die Fasten gleichzeitig mit oder kurz nach dem Bau des zweiten,
zweitorigen Augustusbogens auf dem Forum Romanum neben der Regia nord-östlich
des Kastortempels veröffentlicht. Da der Bogen um 20 errichtet
wurde, liegt die Erwägung nahe, daß die Publikation der Fasten
in diesen Zeitraum fällt, zumal der Actiumbogen aufgrund einer
Geländesenkung wieder abgetragen werden mußte.
Letztendlich
kann die Publikationszeit der Fasten nicht mit Sicherheit genannt werden.
Eine mögliche Theorie könnte wie folgt lauten: Die Konsularfasten
wurden im Jahre 30 zusammen mit dem Actiumbogen zu Ehren des Augustus
veröffentlicht. Aufgrund eines Senatsbeschlusses wurden die Namen
der Antonier während Augustus´ Abwesenheit entfernt und nach dessen
Rückkehr auf dessen Geheiß wieder eingesetzt, da Augustus überhaupt
kein Interesse an der Löschung der Namen haben konnte. Als der Actiumbogen
infolge von Geländesenkungen wieder abgetragen werden mußte,
entfernte man auch die Fasten und brachte sie ca. 19 zusammen mit den
Triumphalfasten am Nachfolgebogen, dem Partherbogen, an. Räumlich
befanden sich die Konsularfasten also mit Sicherheit an einem Ehrenbogen
des Augustus, dessen Fundamente bei Ausgrabungen 1888 an der NO-Ecke des
Kastortempels zutage kamen. Das Errichtungsdatum dieses Bogens kann nun
nicht genau bestimmt werden.

2.2 fundort(e), erhaltungszustand,
größe
sowie maße und material der kapitolinischen fasten
Die
meisten der marmornen Fragmente, besonders die Funde von 1546/47, sind
vor dem Tempel des Antonius und der Faustina, nahe bei den drei Säulen
des Kastortempels, auf der Ostseite des Forums gefunden worden. Im 19.
und 20. Jh. fand man außerdem mehrere Fragmente in der direkten
Nähe des Augustusbogens. Insgesamt sind bisher 49 Fragmente der Magistratsliste
und 38 Fragemente der Triumphalliste gefunden worden und somit ein beträchtlicher
Teil der Fasten erhalten. Der Erhaltungszustand der Triumphalfasten ist
sehr gut, während bei den Konsularfasten große Teile nicht
oder nur teilweise erhalten sind:
- Tabulae
primae, pagina sinistra 483-472, pagina dextra 422-390
- Tabulae
secundae, pagina sinistra 371-346, pagina dextra 306-293
- Tabulae
tertiae, pagina sinistra 284-265
- Tabulae
quartae, pagina sinistra 153-99, pagina dextra 36-12
Genauer
untersucht fällt bei den Jahresangaben auf, daß bis zum Jahre
284 teilweise recht große Lücken vorhanden sind (-483, 449-423,
389-381, 379-371, 345-333, 292-285), die Liste ab 284 jedoch fast vollständig
ist bis auf die 2. Hälfte des 1. Jh. v.Chr., wo wieder wichtige Fragmentteile
fehlen (55-50, 42-38, 21-14, 12-1 v.Chr.).
Aufgrund fehlender Vergleichsmöglichkeiten und eines fehlerhaften
Maßstabs bei der Anbringung der Fasten im Konservatorenpalast ist
es nicht möglich, genaue Angaben bezüglich der Größe
und Maße der Fasten zu machen.

2.3 formale und inhaltliche beobachtungen
zu den konsularfasten
Die Magistratsliste der Kapitolinischen Konsularfasten war auf vier zweispaltigen
Tafeln und einer fünften einspaltigen Tafel eingegraben. Die erste
Tafel behandelt die Jahre von 483-390, die zweite 380-293, die dritte
284-154, die vierte 153-12 v.Chr. und die fünfte die Jahre 1-13 n.Chr.
Die vier Tafeln der Triumphalfasten beginnen im Jahr 753 und enden 19
v.Chr. Insgesamt sind einschließlich der zusätzlichen Einträge
über 1300 Zeilen verzeichnet.
In
den Jahren 99, 97, 47 und 37 kann man Rasuren an den Namen der Antonier
feststellen, die dann wieder eingesetzt wurden. In den Triumphalfasten
sind die Antonier nicht ausrasiert worden, da nach der antiken Tradition
die Triumphalfasten nicht zu den Fasti gehörten, die Namen aber offensichtlich
aus den Fasti gelöscht werden sollten. Das die Rasuren der Namen
auf Initiative von Augustus oder des Senates im Jahre 30 zurückzuführen
sind, kann nicht eindeutig bewiesen werden. In den schriftlichen Zeugnissen,
die dieses Thema ansprechen (Plut. Cic. 49, 6 und Cass. Dio 51, 19, 3),
wird nur übereinstimmend berichtet, daß den Verwandten des
Geächteten von offizieller Seite der Vorname Marcus verboten wurde
und Marcus Antonius alle Ehrungen aberkannt und alle seine Bildnisse entfernt
wurden. Es liegt nahe, daß damit auch eine Löschung der Namen
in den Fasten gemeint war. Ein derartiger Senatsbeschluß während
seiner Abwesenheit hat Augustus jedoch genötigt, das ohne seinen
Befehl Geschehene wieder rückgängig zu machen und die Namen
auch im Interesse der Vollständigkeit der mit ihm eng verbundenen
Liste wiedereinzusetzen (die Consules damnati von 108 und 23 v.Chr wurden
ebenfalls nicht getilgt).
2.4 was wird notiert und in welcher
reihenfolge?
Die Kapitolinischen Listen besitzen einen reichen Bestand an Mitteilungen:
Genannt
werden alle Konsuln, Militärtribune mit kons. Gewalt, Diktatoren,
Magistri equitum, die Censoren, Decemviri legibus scribundis und wahrscheinlich
auch die Könige mit, wenn möglich, sämtlichen Cognomina,
Vätern und Großvätern. Die Filiation (Nachweis der Abstammung
einer Person von einer anderen) wird also vollständig durchgeführt.
Ab 23 wird auch die tribunicia potestas von Augustus und Tiberius
verzeichnet.
- Die
Consules suffecti werden, im Gegensatz zu anderen Fasten, nicht
nur mit ihrem Namen, sondern auch mit erläuternden Sätzen
genannt.
Bsp.: Der Vermerk von 162 in den Fasti Antiates Maiores und Fasti
Consulares Capitolini.
Fasti Antiates Maiores:
[P. C]orneli(us) Scip[io]
[C. Mar]ci(us) Figulus
[P. C]orneli(us) Lentul(us) [Cn. Domi]tius)
Ahen(obarbus)
Fasti Consulares Capitolini:
P. Cornelius P. f. Cn. n. Scipio Nasica C. Marcius C. f. Q. n.
Figulus
vitio facti abdicarunt. In eorum loc(um) facti sunt
P. Cornelius L. f. L. n. Lentulus
Cn. Domitius Cn. f. L. n. Ahenobarb(us)
Im
Jahre 108 ist nach Q.(?) Hortensius ein zweiter Konsul gewählt
worden, weil dieser damnatus est. In diesem Fall vermerkt beispielsweise
die Antiatische Liste nur den nachgewählten Konsul, während
die Kapitolinische Liste beide Konsuln mit dem in solchen Fällen
üblichen erklärenden Zwischensatz verzeichnet.
Statt
eines Zeichens steht im Falle des Todes in der Magistratsperiode ein
erläuternder Satz: in magistratu mortuus est (z.B. 154;
152; 86), in magistratu occisus est (z.B. 88; 84; 44).
Kriege
werden vermerkt, beispielsweise Bellum Punicum tertium (150)
oder Bellum Marsicum (91).
Nicht
nur das erste, sondern gegebenenfalls auch das zweite Cognomen wird
erwähnt, z.B. L. Corne[lius L. f. P. n. Sulla], qui postea [Felix
appellatus est] (88).

In
den Triumphallisten werden folgende Angaben gemacht:
- Vollständige
Durchführung der Filiation und Nennung der Ämter der Triumphatoren.
- Aufzeichnung
von Tagdaten, die sehr wichtig für die römische Chronologie
sind.
- Vermerkt
wurden Triumphzüge sowohl an Iupiter Optimus Maximus wie auch an
Iupiter Latiaris (sog. albanische Triumphe zum Albanerberg).
Bsp.: 120 Q. Fabius Q. Aemiliani f. Q. n. an. DC[XXXIII]
Maximus pro co(n)s(ule) de Alobro(gibus)
et rege Arvernorum Betuito X k.[---]
Die
Reihenfolge des Notierten sieht dabei wie folgt aus:
Bis zum Jahre 48: Konsuln, Notstandsmagistrate, Censoren.
Ab Caesars 2. Diktatur im Jahre 47: Notstandsmagistrate, Konsuln, Censoren.
Das läßt darauf schließen, daß eine neue Amtstheorie
entstanden ist, die die Notstandsmagistrate an Bedeutung über die
Konsuln setzt und die Diktatur hervorhebt.
2.5 auf welchen quellen beruhen die
kapitolinischen fasten
und
welche funktion besaßen sie?
Eine
der Aufgaben der Konsularfasten war, alle Beamten aufzuführen, die für
die Chronologie Roms z. Zt. des Augustus von Bedeutung waren. Ein Hauptgedanke
dabei war, sämtliche magistratus maiores (dagegen Mommsen zurecht:
eine solche Liste hätte unbedingt die Prätoren enthalten müssen)
zu verzeichnen, was weit über die Funktion einer herkömmlichen Eponymenliste
hinausragte. Mit den Fasti Capitolini zog man aber auch einen Schlußstrich
unter eine Epoche der römischen Geschichte, indem man die Form der republikanischen
Eponymenliste noch einmal aufnahm, umprägte und einer neuen Absicht unterstellt,
nämlich dem Rühmen der römischen Vergangenheit, der neuen,
augusteischen Ära und des Prinzeps selbst.
Nach Mommsen gehört die Datierung der Fasti Capitolini zu den Fundamenten
unserer Wissenschaft (Röm. Forschung II, 58), deshalb muß die Beantwortung
der Glaubwürdigkeit der Fasten einen bedeutenden Platz einnehmen. Hier
stellt sich umgehend die Frage nach den Quellen der Fasten. In erster Linie
wurde u.a. auf den ´liber annalis´ des Atticus zurückgegriffen.
Diesem lagen die Beamtenliste des Castor - und der wiederum die ´libri maximi´
samt den unechten Zusätzen der Pontifices - und das Werk des römischen
Annalisten Licinius Macer vor. Außerdem bediente man sich so zweiflhafter
Annalisten und Quellen wie Valerius Antias, so daß insgesamt die Glaubwürdigkeit
der Fasten teilweise recht eingeschränkt ist.
Damit einhergehend sind die Triumphe aus der Zeit der Samniter- und Etruskerkriege
zweifelhaft, durch Angaben des Triumphtages sollten Fälschungen glaubwürdiger
gemacht werden, da derartig bei den echten Triumphen verfahren wurde. Auch
hier trifft man wieder auf Valerius Antias als einen der Fälscher von
Triumphen. Des weiteren kann man wahrscheinlich davon ausgehen, daß
die 12 Triumphe vor der Gründung des Jupitertempels reine Fiktion sind,
da die offiziellen Triumphe stets zum Jupiterberg zu diesem erst 507 eingeweihten
Tempel führten. Die fingierten Triumphe sollten anscheinend die Liste
mit der Stadtgründung beginnen lassen. So sind auch die Triumphallisten
stellenweise mit Vorsicht zu betrachten.
2.6 die kapitolinischen fasten als augusteisches
denkmal
Bereits zur Zeit des Regianeubaus (36) beschäftigte sich Augustus,
von Atticus beraten, eingehend mit antiquarischen Fragen. Die Publikation
der Kap. Fasten stand in engem Zusammenhang mit Augustus, der diese veranlaßt
hatte. Die Veröffentlichung der Listen stellte ein hervorragendes
Ereignis dar, mit ihnen entstand ein Denkmal gesamtrömischer Geschichte,
das auch auf Augustus zurückfiel. Das gilt für die Konsular-
wie auch für die Triumphalfasten. Mit den Fasten kündigte sich
an, was in den Standbildern auf dem Augustusforum seine Vollendung erhalten
sollte, nämlich eine (bei den Statuen von Augustus persönlich
ausgewählte) Heldenschau römischer Geschichte, eine Auswahl
großer Männer, die der Kaiser für würdig hielt und
mit denen er sich in Zusammenhang stellen konnte.
Die Kap. Listen sollten der neuen Ära des Augustus gegenüber der früheren
die Sanktion geben und waren eine von mehreren Maßnahmen dieser Art
des Prinzeps (z.B. Eingriffe in kultische Traditionen zugunsten des Augustus).
Die mit den Fasti Capitolini weitergeführte republikanische Überlieferung
sollte im Sinne des Kaisers in neue Bahnen gelenkt werden, so daß Element
der Republik in den Dienst des augusteischen Prinzipats gestellt wurden. Zeugnisse
darüber erhält man u.a., wenn man bestimmte Stellen der Kap. Fasten
mit denen anderer Fasten oder Überlieferungen vergleicht. Dabei kann man beobachten,
daß Ahnen von alten patrizischen Familien, die Augustus in seiner Zeit
nahestanden, an die erste, ehrenvollere Stelle der Konsuln gesetzt wurden,
auch wenn die Vergleichsüberlieferungen sie übereinstimmend an die
zweite Stelle verweisen. Gleiches gilt stellenweise auch für direkte
Ahnen von Augustus, Livia oder Tiberius, um den eigenen Stammbaum hervorzuheben.
3. interpretation von fast.
cap. 47-37 v.chr.
Zeichenerklärung:
( ): Ergänzungen, [ ]: Textstelle ist nicht erhalten, ___: Textstelle
wurde entfernt.
47 Caesar tritt seine 2. Diktatur an, um die Dinge im Staat zu
regeln. Antonius ist Reiteroberst, seine Name wird ausrasiert und später
wieder eingesetzt.
46 3. Konsulat des Caesar. Konsulat des Lepidus.
45 3. Diktatur ab April und 4. Konsulat (sine collega) Caesars.
Vom Konsulat tritt er am 1. Oktober zurück. Fabius Maximus tritt
Caesars Nachfolge an und stirbt am 31. Oktober, sein Amt wird von Caninius
Rebilius übernommen. Lepidus führt als Reiteroberst die Geschäfte
in Rom während Caesars Abwesenheit.
44 Caesar wird zum fünften Mal Konsul und vierten Mal Diktator,
er tritt jedoch als Diktator zunächst ab und erhält schließlich
die lebenslange Diktatur zwischen dem 26. Januar als Tag seines (albanischen)
Triumphes als 4. Diktator und 15. Februar. (Fast. Triumph. 44: C. Iulius
C. f. C. Caesar VI, dict(ator) IIII, ovans a. DC[CIX] ex monte Albano
VII k. Febr. [[I]]). Am 15. März wird Caesar von Brutus, Cassius
und zahlreichen weiteren Senatoren ermordet. Während Caesars vierter
und seiner lebenslänglichen Diktatur bekleidet Lepidus das Amt des
Reiterobersten. Nach dem Rücktritt Caesars tritt auch er zurück
und erhält das Amt ungef. zeitgleich mit Caesars Erhalt der lebenslangen
Diktatur wieder zurück. C. Octavius soll das Amt übernehmen,
wenn Lepidus in seine Provinz abreist. Dazu kommt es aber aufgrund der
politischen Entwicklungen nicht. Cn. Domitius stirbt, bevor er das Amt
des Reiterobersten übernehmen kann. Dolabella ist ein von Caesar
ausgesuchter Nachfolger für das Konsulat, der die Geschäfte
nach Caesars Aufbruch zum Partherfeldzug übernehmen soll.
43 Die Konsuln Hirtius und Pansa fallen in Kämpfen mit Antonius
im April. Octavius wird am 19. August Konsul, tritt jedoch vom Amt wieder
zurück und zieht nach Gallia Cisalpina, um sich dort mit den Kräften
von Antonius und Lepidus zu vereinigen und mit ihnen das 2. Triumvirat
zu bilden. Der Nachfolger des Hirtius, Pedius, stirbt als alter Mann in
Rom kurz vor der Ankunft der drei Triumvirn, von denen er während
der Abwesenheit des Octavius Antonius und Lepidus zu Feinden des Staates
erklärt hatte. Seine Nachfolge tritt der Prätor Ventidius an.
37 Octavius, Antonius und Lepidus bilden das 2., staatlich anerkannte
Triumvirat zur Neuordnung des Staates seit 43. Octavius´ Vertrauter Agrippa
bekleidet das Konsulat.
4. fasti capitolini, rec.
atilius degrassi, torino 1954, 78f.
47 C. Iulius C. f. C. n. Caesar II d[ict(ator)
rei gerundae caussa]
M. Antonius M. f. M. n. ma[g(ister)
eq(uitum)
Eodem anno
Q. Fufius Q. f. C. n. Calenus
P. Vat[inius P. f.]
46 C. Iulius C. f. C. n. Caesar III
M. A[imilius M. f. Q. n. Lepidus]
45 C. Iulius C. f. C. n. Caesar III d[ict(ator)
rei gerundae caussa]
M. Aimilius M. f. Q. n. Lepidus ma[g(ister)
eq(uitum)
Eodem anno
C. Iulius C. f. C. n. Caesar IIII sine
c[onlega abd(icavit)]
Eodem anno
Q. Fabius Q. f. Q. n. Maximus in mag(istratu)
mortuus
C. Tre[bonius C. f. - n.]
est.
In eius l(ocum) f(actus) est
C. Caninius C. f. C. n. Rebilus
44 C. Iulius C. f. C. n. Caes[a]r IIII abd(icavit) [dict(ator)
rei gerundae caussa]
M. Aimilius M. [f. Q. n. Lepidus II abd(icavit)
mag(ister) eq(uitum)
[C. Iulius C. f. C. n. Caesar in perpetuum
dict(ator)
rei gerundae caussa]
[M. Aimilius M. f. Q. n. Lepidus III mag(ister)
eq(uitum)
[C. Octavius C. f. C. n., qui postea Imp.
Caesar Divi f.]
[appellatus est, magister equitum designatus
erat],
ut, qum M. [Lep]idus paludatu[s exiisset,
iniret. Non iniit]
Cn. Domitius M. f. M. n. Calvin[us mag(ister)
eq(uitum)]
in insequentem ann[um ----- designatus]
erat.
Non iniit
C. Iulius C. f. C. n. Caesar V [in m(agistratu)
occ(isus) [M. Antonius M.
f. M. n.]
e(st).
In e(ius) l(ocum) f(actus) e(st)]
P. Cor[nelius P. f. - n. Dolabella]
43 [DCCX] C. Vibius C. f. [C. n. Pansa Caetronianus] [A. Hirtius
A. f. - n. in mag(istratu) mortuus est. In e(ius)
in
mag(istratu) m[ortuus est. In e(ius) l(ocum)
l(ocum) f(actus) e(st)]
f(actus)
est] [Q.
Pedius M. f. in mag(istratu) mortuus est. In e(ius)
l(ocum)
C. Iulius C. f. [C. n. Caesar, qui]
f(actus) e(st)]
postea
Imp. [Caesar Divi f. appel(latus)] [P. Ventidius
P. f. postea quam praetura abiit]
est,
abd(icavit). In [e(ius) l(ocum) f(actus) e(st)]
[C. Carrinas C. f. - n.]
37 M. Aimilius M. f. [Q. n. Lepidus II
M. Antonius M. f. [M. n. II
IIIviri rei publi(cae) constit(uendae) caussa]
Imp. Caesar Divi [f. C. n. II]
M. Agrippa L. f.
[L. Caninius L. f. - n. Gallus abd(icavit). In e(ius) l(ocum)
f(actus) e(st)]
[T. Statilius T. f. Taurus

(Sommer 1997)
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