1.
einleitung
Was ist der Mensch? Die Tragödie Gottes. Er ist ein Tier, das sich vervollkommnen
kann."
(Morgenstern/Kant)
Franzisco López zufolge war "das größte Ereignis seit
der Erschaffung der Welt für die Europäer der frühen Neuzeit
die Entdeckung Amerikas" (1552). Was den Spaniern des 16. Jahrhunderts
jedoch als einmalige Leistung galt, stellt sich heute vielen als folgenschwere,
erschreckende Tragödie dar. Vor allem im Blick auf Lateinamerika scheint
unumstritten, daß dem neu entdeckten Kontinent während und nach
der sog. ´Conquista´ gewaltsam ein europäisches Weltbild
übergestülpt wurde. Daß diese Eroberung der ´Neuen Welt´
Ausbeutung und grausame Unterdrückung mit sich brachte, kann ebensowenig
bestritten werden, wenn auch die über Jahrhunderte gepflegten Greuelberichte
der ´leyenda negra´ ihren Teil zur Legende von ´Schwert
und Taufe´ beigetragen haben dürften. Zur gleichen Zeit aber setzte
die Entdeckung und Okkupation Amerikas in Europa eine Diskussion frei, die
in Radikalität und Folgen bis heute einzigartig sein dürfte. Europa
begann, sich selbst zu überdenken und so ein Bild vom Menschen zu entwickeln,
welches bis heute verpflichtendes Erbe geblieben ist.
Die Conquista ist inzwischen wissenschaftlich sehr intensiv untersucht und
kontrovers diskutiert worden, aber nach wie vor herrscht besonders in puncto
Bewertung der Conquista keine Einigkeit. Extrempositionen zwischen grausamen
Völkermord und heilsbringender Glorifizierung sind auch unter den heutigen
Gelehrten noch zu erkennen, obwohl die brutal-rücksichtslose Behandlung
und teilweise Ermordung der amerikanischen Ureinwohner und deren erzwungene
Europäisierung unbestreitbar scheinen. Zwar stehen uns neben den zahlreichen
modernen Publikationen zu diesem Thema auch viele wertvolle Originalquellen
in Form von Briefen, Memoiren, Urkunden oder sonstigen Aufzeichnungen von
europäischen und auch indianischen Zeitgenossen zur Verfügung, viele
davon können aber zur Stütze beider Extrema herangezogen werden.
Diese Arbeit unterteilt sich in einen darstellenden und einen diskutierenden
Part. Zunächst wird die Conquista, deren Verlauf und Folgen, allgemein
und anhand ausgewählter Beispiele beschrieben, bevor das Problem der
Schuld am Völkermord und der Verantwortung für selbigen von Personen
und Staaten untersucht wird. Wen trifft die Schuld an diesem Völkermord,
wer hat vor wem Verantwortung dafür zu tragen, und wie lange muß
für diese Verantwortung eingestanden werden? Fragen, die ein generelles
Problem bei der Untersuchung von Völkermord und völkerrechtswidrigen
Grausamkeiten aufzeigen und stets wieder gestellt werden müssen.

(Morde und Greueltaten an den Eingeborenen zur Zeit der Conquista)
2. die geschichte der conquista
"Nicht Ehrfurcht vor den Gesetzen, nicht Scheu, noch Scham besitzt,
wer gierig Schätzen nachjagt. Das Gold ist ihr Gott."
(Juvenal/Las Casas)
Das spanische Wort ´Conquista´ bedeutet in der deutschen Übersetzung
soviel wie ´militärische Landnahme´ oder ´Eroberung´.
Mit der Conquista Mittel- und Südamerikas durch Spanien seit dem späten
15. Jh. begannen das europäische Kolonialzeitalter und der Aufstieg der
europäischen Mächte zur Weltherrschaft. Zugleich erreichte das Christentum,
welches bis um 1500 vorwiegend als europäischen Religion erschien, eine
globale Ausbreitung durch friedliche und gewaltsame Mission der Völker
in den unterdrückten Erdteilen. Die Conquista erwuchs aus der in der
Tradition der Kreuzzüge stehenden Rückeroberung (´Reconquista´)
der islamisch besetzten Teile der iberischen Halbinsel und war, mit Einschränkungen,
deren Adaptierung nach Übersee. Für die von ihr betroffenen, nichtchristlichen
Völker hatte sie gravierende politische, wirtschaftliche, kulturelle,
religiöse und vor allem existentielle Folgen.
Die Conquista begann mit den Fahrten des Columbus in die karibische Inselwelt
(ab 1492) und der damit verbundenen Einrichtung von ´La Espanola´,
dem ersten spanischen Machtzentrum auf der Insel Haiti. Noch vor 1510 griffen
die Eroberungen auf die Nachbarinseln und den Festlandssaum Nord-, Mittel-
und Südamerikas über. Dabei fiel allein im karibischen Raum binnen
30 Jahren fast die gesamte Urbevölkerung den sog. ´Conquistadoren´
zum Opfer, während schon 1520 die meisten der westindischen Inseln erschlossen
waren und sich eine ansehnliche Anzahl von Spaniern angesiedelt hatte, vor
allem auf Hispaniola und Kuba.
Einen zweiten Höhepunkt erreichte die Conquista mit der Unterwerfung
des Aztekenreiches in Mexiko durch Hernán Cortés (1519-21) und
der von dort aus weiterführenden Eroberung Mittelamerikas und später
des südlichen Nordamerikas. Seit 1531 drang Francisco Pizarro in das
peruanische Inkareich vor, welches er mit einer verhältnismäßig
kleinen Truppe durch die Ermordung des Inkaherrschers Atahualpa 1533 für
die spanische Krone unterwarf. Ausgehend von Peru, setzte sich die Conquista
sternförmig nach Norden (Neu-Granada), Süden (Chile) und Süd-Osten
(La-Plata-Raum) fort, und die indianische Urbevölkerung erlitt in allen
okkupierten Regionen gewaltige Menschenverluste: Man man schätzt einen
Bevölkerungsrückgang bis 1570 von urspr. 55 Millionen auf 9 Millionen
und in einzelnen Regionen sogar eine Verlust von bis zu 90%.
Nach jahrzehntelangen Debatten unter den spanischen Theologen und Rechtsgelehrten,
in deren Verlauf erstmals eine frühe Form der Menschen- und Völkerrechte
entwickelt wurde, verbot die spanische Krone 1573 die Conquista, wobei allerdings
die seit 1565 auf den Philippinen weithin bereits angewandte ´Pacificación´
(´Besänftigung´), d.h. das friedliche Vordringen von Missionaren
in indianische Gebiete unter militärischem Schutz, erlaubt blieb. So
entstanden entlang den Grenzen der spanischen Herrschaft in Amerika die sog.
´Reduktionen´ (Indianerprotektorate unter Leitung der Missionarsorden),
die allerdings bei der Loslösung von Spanien 1810-25 untergingen. Die
Indianer der Westhälfte Nordamerikas und der Südspitze Südamerikas
wurden im 19. Jh. von den neuen Nationalstaaten USA, Chile und Argentinien
unterworfen und größtenteils ausgelöscht. Im Inneren Amazoniens
daueren Massaker an der Urbevölkerung z.T. bis in die Gegenwart an.
Hauptantriebskraft der Conquista waren aber nicht Missionswille und, entgegen
weitläufiger Meinungen, Kreuzzugsgedanken, sondern ein reines Bereicherungsstreben
und Handelskapitalismus. Allerdings band der Staat mittels des 1508 vom Papst
erlangten universalen Patronatsrechtes die Kirche fest in die Expansionspolitik
ein und machte sie damit zu einer der stärksten Säulen seiner überseeischen
Herrschaft. So war der Mission ein politischer Rahmen gesetzt, welcher die
christlich Konvertierten unmittelbar auch der spanischen Krone unterstellte.
Die Kirche legitimierte anfangs die Eroberungen und das rücksichtslose
Verhalten gegenüber den Indianern mit der Begründung, ähnlich
wie einst gegen die ungläubigen Mauren während der Zeit der Reconquista
würde man jetzt ausziehen, um gegen die ungläubigen Indianer zu
kämpfen. Conquistadoren wie Cortés betrachteten in diesem Bezug
die Zerstörung indianischer Kultstätten und Heiligtümer als
notwendige Voraussetzung für die Verbreitung des christlichen Glaubens
und ließen die spanische Landnahme daher mit der Errichtung von Kreuzen
und Zelebration von christlichen Messen anzeigen. Dennoch war eine Religionskrieg
nicht Hintergrund der südamerikanischen Eroberung.
Eigentliche Träger der auf die militärische Unterwerfung folgenden
´conquista espiritual´ wurden die Missionare. Ihre Zuwendung zur
indianischen Bevölkerung löste 1511 in Santo Domingo eine prophetische
Protestbewegung gegen die Conquista durch Pedro de Córdoba und Antonio
Montesinos aus, deren Kampf um humane Gesetze sich 1514/15 auch der berühmte
Bartholomé de Las Casas anschloß. Las Casas war Augenzeuge der
jahrzehntelangen Grausamkeiten der Conquistadoren in der Karibik und in Mittelamerika,
der maßgeblich für die Unvereinbarkeit von Gewalt und Mission eintrat.
Die Mission in Mexiko wurde geprägt durch seine Vision, unter den armen
und nicht gewinnsüchtigen Indios das Ideal der Urkirche wiederbeleben
zu können. Das Religionsgespräch von Tenochtitlán (Hauptstadt
der Azteken; 1524) und die unveröffentlicht gebliebene Enzyklopädie
des Bernardino de Sahagún (1569) bezeugen diese idealistische Richtung
durch die in ihnen dargestellte Achtung der indianischen Náhua-Tradition.
Die konsequenteste Evangelisierung gelang in den Reduktionen der Jesuiten,
aus denen weiße Siedler ferngehalten wurden, um Konflikte zu vermeiden.
Unter den Guaraní-Völkern in Paraguay entwickelte sich dabei mit
der Koexistenz von indianischer Kultur und christlicher Religion eine Alternative
zum Kolonialsystem.
Letztendlich lenkten die "Heldentaten" von Cortés, Pizarro
und ihresgleichen zwar die Aufmerksamkeit sowohl ihrer Zeitgenossen als auch
der Historiker wegen ihrer dramatischen und atemberaubenden Erfolge auf sich,
aber man darf nicht vergessen, daß viele dieser Erfolge aus Raub, Mord,
Plünderung und Unterdrückung erwuchsen. Außerdem war der bei
weitem größte Teil Nord- und Südamerikas damals weder dicht
bevölkert noch gewinnbringend, riesige Gebiete wurden von den spanischen
Entdeckern durchquert, die aber als Conquistadoren erfolglos bleiben sollten,
da sie nichts fanden, was ihrer Ansicht nach von Wert war. Die Herrschaft
der Conquistadoren war kriegerisch und nur von rel. kurzer Dauer. Sie waren
als Glücksritter auf eigene Kosten nach Amerika gegangen, hatten große
Strapazen ertragen, ihr Leben und Vermögen - sofern sie ein solches besaßen
- ohne Unterstützung ihrer heimatlichen Regierung aufs Spiel gesetzt.
Die meisten hofften auf ein gesichertes Leben im Alter, und hätte man
sie sich selbst überlassen, hätten sie sich wahrscheinlich in verstreuten
Gemeinden und Städten niedergelassen, das in Spanien bereits überholte
Feudalsystem übernommen, die Indianer je nach den Erfordernissen des
Augenblickes ausgebeutet und der Krone, ohne nennenswerte Leistungen zu vollbringen,
formell gehuldigt.
Die spanischen Herrscher dachten allerdings keinen Augenblick daran, einen
solchen Zustand lange zu dulden. Der zunehmende königliche Absolutismus
konnte dem Entstehen einer neuen Feudalaristokratie in den zudem sehr reichen
Überseekolonien nicht tatenlos zuschauen. Im Grunde unabhängige
Befehlshaber wie Cortés, Pizarro oder Belalcazar wurden, wenn sie den
Anschlägen ihrer Rivalen entgehen konnten, nach und nach durch königliche
Beamte ersetzt. Rechtsgelehrte und Geistliche übernahmen die Leitung
des Reiches, Händler und Kaufleute beuteten seine Reichtümer aus.
Die große Zeit der Conquistadoren lief Ende des 16. Jh. aus, als die
hauptsächlich besiedelten Gebiete genügend gesichert schienen. Es
gab nichts Reizvolles mehr für sie zu entdecken, keine Reiche mehr einzunehmen
oder neuzugründen. Einigen gelang es, sich als Gutsbesitzer, Farmer oder
Minenbetreiber niederzulassen, viele fanden einen gewaltsamen Tod, andere
verarmten und gerieten in Vergessenheit, und wieder andere kehrten nach Spanien
zurück und lebten mehr schlecht als recht von den erbeuteten Schätzen.
Nur sehr wenige wurden von der Krone mit irgendeiner wirklichen Verwaltung
in den Kolonien betreut, denn sie besaßen schlichtweg nicht die bürokratischen
Fähigkeiten, die man brauchte, um ein Reich zu ordnen, zu verwalten und
zu regieren.

(Südamerika 1562)
3. die conquista und ihre unmittelbaren
folgen
am
beispiel ausgewählter südamerikanischer staaten
3.1
peru
Die
Wirren im Inkareich nach dem Tod des Herrschers Huayna Capac 1527 erleichterten
den zahlenmäßig hoffnungslos unterlegenen Spaniern (zunächst
183 Mann) unter der Führung von F. Pizarro die Eroberung des Reiches.
Durch Erbfolgekriege zerrüttet und aufgrund einer Seuche geschwächt,
konnten die Inka den Conquistadoren keine nennenswerte Gegenwehr entgegenbringen.
Francisco Pizarro besetzte am 15.11.1532 Cajamarca, die Residenz des neuen
Herrschers Atahualpa, und ließen diesen am 29.8.1533 hinrichten. Am
15.11. desselben Jahres zog Pizarro in die Inkahauptstadt Cuzco ein und
ließ Atahualpas Halbbruder Manco Capac II. unter dem Protektorat des
spanischen Königs krönen. Am 6.1.1535 gründete Pizarro Lima;
1536/37 wehrten er und seine Halbbrüder Gonzalo und Hernando in Cuzco
einen Indianeraufstand unter Führung eben jenes Manco Capac II. erfolgreich
ab. Capac zog sich daraufhin in die Berge von Vilcabamba zurück, wo
er als ´Schattenkönig´ weiterresidierte. Die Pizarros und
Diego de Almagro gerieten währenddessen um den Besitz Cuzcos in Streit.
Almagro wurde in der Schlacht von Salinas (6.4.1538) besiegt und am 8.7.
hingerichtet. Sein gleichnamiger Sohn machte sich nach der Ermordung Francisco
Pizarros (26.6.1541) zum Generalkapitän von Peru, wurde jedoch am 16.9.1542
bei Chupas von C. Vaca de Castro geschlagen und später in Cuzco hingerichtet.
1543 wurde das Vizekönigreich Peru mit der Hauptstadt Lima gegründet,
das im 16. und 17. Jh. das gesamte spanische Südamerika (einschließlich
Panamas) umfaßte. Der Versuch des ersten Vizekönigs von Peru,
die neuen Indianerschutzgesetze von 1542 durchzusetzen, löste einen
Aufstand der spanischen Siedler unter Führung von Gonzalo Pizarro aus.
Der Vizekönig wurde am 4.3.1545 bei Quito besiegt und ermordet. Das
Unternehmen Pizarros schien in den Versuch zu münden, einen selbständigen
Staat zu bilden. Die Macht der Krone erwies sich jedoch als stärker,
und es gelang dem königlichen Bevollmächtigten Pedro de la Gasca,
Pizarro am 9.4.1548 bei Sacsayhuamán (heute zu Cuzco) gefangenzunehmen
und ihn hinrichten zu lassen. 1572 ließ Vizekönig Francisco de
Toledo das noch verbleibende Inkareich von Vilcabamba erobern und den letzten
Inkaherrscher Tupac Amaru in Cuzco enthaupten.
In den Städten, besonders in Lima, Cuzco und Quito, bildete sich eine
sog. kreolische Kultur mit hoher Blüte in der Architektur und Malerei.
Die Universitäten, vornehmlich von Dominikanern und Jesuiten geschaffen,
spiegelten die Spätblüte der spanischen Scholastik wider. Die
Wirtschaft des Landes und ihre Stellung im spanischen Weltreich waren fast
ausschließlich auf der Förderung sowie der Ausfuhr von Silber
aufgebaut, und auf dem Höhepunkt des peruanischen Silberbergbaus im
17. Jh. kamen rund fünf Sechstel der Weltproduktion aus Amerika und
zwei Drittel davon aus Peru. Neben dem Bergbau existierte, besonders an
der Küste, eine bedeutende Agrarproduktion (Wein, Zucker).
Auch in Peru mußten die seit langem geknechteten und aus ihren Gemeinwesen
herausgerissenen Indianer in den Bergwerken unter unzumutbaren Bedingungen
arbeiten.
3.2 Mexiko
"Vor Vergnügen fletschten die Spanier die Zähne wie Tiere
und beklopften
einander vor Freude. Sie glaubten, in ihrem Paradiese zu sein, als sie die
Schatzhalle sahen. Sie durchsuchten alles und verlangten nach allem, sie
waren Sklaven ihrer eigenen Gier."
(Codex Florentino, Cap. 17)
Als
erster Spanier landete Francisco Hernández de Córdoba am 1.3.1517
an der nordöstlichen Spitze der Halbinsel Yucatán, deren Nordküste
im folgenden Jahr von Juan de Grijalva umsegelt wurde, der im weiteren Verlauf
seiner Erkundungen auch die Küste des Golfes von Mexiko bis in die
Gegend von Veracruz befuhr und als erster von den Maya und dem Reich der
Azteken berichtete. 1519-21 eroberte Cortés dieses Aztekenreich für
die Krone Spaniens, wobei er militärische Hilfe von mit den Azteken
verfeindeten indianischen Völkern, v.a. den Tlaxalteken, erhielt. Das
Aztekenreich bildete das Kernland des heutigen Mexikos. Als Vizekönigreich
Neuspanien (Nueva Espana, seit 1536) stellte Mexiko das politische, wirtschaftliche
und religiös-kulturelle Zentrum der spanischen Herrschaft in Mittel-
und Nordamerika dar. Seit dem 16. Jh. wurden die Grenzen systematisch nach
Norden verschoben und u.a. die Gebiete von Texas, New Mexico und Kalifornien
besiedelt. Ordensgeistliche, vor allem Franziskaner und Dominikaner, missionierten
die indianische Bevölkerung.
Wegen seines Silberreichtums war Mexiko neben Peru der wertvollste Teil
des spanischen Kolonialreiches. In den drei Jahrhunderten spanischer Herrschaft
wurden etwa 3000 Silbervorkommen erschlossen, die zwei Drittel der damaligen
Welterzeugung an Silber bestritten, was vor allem aufgrund des neuen Amalgamationsverfahrens
möglich wurde. Die wirtschaftliche Entwicklung ging von den nördlichen
Bergbaugrenzen von Zacatecas und Guanajuato aus. Außer Silber exportierte
Mexiko den roten Farbstoff Koschenille, Tabak, Zucker, Kakao und Baumwolle.
Nach dem durch Seuchen bedingten, extremen Rückgang der indianischen
Bevölkerung in Zentralmexiko stieg die Einwohnerzahl seit dem 17. Jh.
kontinuierlich an. Die Bevölkerung der Kolonialzeit gliederte sich
in gebürtige Spanier und deren Nachfahren (Kreolen), eine zunehmende
Zahl von Mestizen, die immer stärker für ihre soziale Anerkennung
kämpften, und eine Vielzahl indianischer Völker, deren Angehörige
zumeist im Bergbau und auf den Plantagen sklavenartige Tätigkeiten
verrichten mußten.
3.3 Brasilien
Der
Portugiese P. A. Cabral erreichte am 22.4.1500 in der Nähe des späteren
Bahia die brasilianische Küste und nahm sie am 1.5. offiziell für
Portugal in Besitz. Anfangs nutzten die Portugiesen Brasilien nur als Stützpunkt
und zur Gewinnung des rot färbenden Brasilholzes, welches dem Land
seinen Namen gab. Um den Kolonialbesitz aber vor dem Zugriff anderer Mächte
zu schützen, entschloß sich König Johann III. zur systematischen
Besiedlung und entsandte seinen Bevollmächtigten Martim Afonso de Sousa,
der 1532 Sao Vicente gründete. Danach suchte die Krone die Kolonisation
mit Hilfe privater Initiativen voranzutreiben und verlieh das in 15 Gebietsstreifen
(´Kapitanate´) eingeteilte Land mit lehnsherrlichen Rechten
an Personen adeliger Herkunft (´Donatários´, dt. ´Beschenkte´).
Da die Kolonisation unter diesen Donatários jedoch stagnierte, kam
1549 Tomé de Sousa als königlicher Generalgouverneur nach Brasilien
und gründete Sao Salvador de Bahia (heute Salvador), wo die portugiesische
Kolonialverwaltung dann bis 1763 ihren Sitz hatte.
Bei der Besiedlung der Küstenzonen wurden die kriegerischen Indianer
versklavt, ermordet oder ins Landesinnere verdrängt, wo viele von ihnen
Opfer der Sklavenjagden der berüchtigten sog. ´Bandeirantes´
von Sao Paulo wurden. Durch diese Raubzüge wurde der portugiesische
Machtbereich weit über die im Vertrag von Tordesillas 1494 festgelegte
Grenze zur spanischen Kolonisationszone hinaus ausgedehnt. Die Personalunion
zwischen Portugal und Spanien (1580-1640) setzte Brasilien darüber
hinaus den Angriffen der Niederländer aus, die 1630 Pernambuco eroberten,
aber bereits 1654 wieder endgültig vertrieben wurden. An der brasilianischen
Südgrenze umkämpften Spanien und Portugal schließlich längere
Zeit das Gebiet des heutigen Uruguay, bevor Brasilien im Vertrag von Madrid
1750 seine heutigen Grenzen erhielt.
3.4 Venezuela
Christoph
Kolumbus sichtete 1498 auf seiner dritten Reise zwar die Orinocomündung,
aber erst A. de Hojeda entdeckte 1499 den Golf von Maracaibo und gab dem
Land mit Bezug auf die indianischen Pfahlbaudörfer den Namen ´Venezuela´,
was soviel bedeutet wie ´Klein-Venedig´. Die reichen Perlengründe
bei Cumaná wurden bald rigoros und schnell ausgebeutet und führten
kurz nach 1500 zur Gründung der ersten spanischen Siedlung in Südamerika.
1527 wurde Coro gegründet. In einem am 27.3.1528 abgeschlossenen Vertrag
mit Kaiser Karl V. verpflichtete sich das Augsburger Handels- und Bankhaus
der Welser zur Eroberung, Kolonisation und somit wirtschaftlichen Ausbeutung
des westlichen Venezuelas. Die Statthalter der Welser, u.a. N. Federmann,
G. Hodermuth und P. von Hutten, unternahmen bis 1544 auf der Suche nach
Gold und Sklaven weite Erkundungszüge ins Hinterland. Mit der Ermordung
von Huttens und B. Welsers im April 1546 im Gebiet von El Tocuyo (bei Coro)
durch den spanischen Befehlshaber fand die Herrschaft der Welser in Venezuela
aber praktisch ihr schnelles Ende. Verwaltungsmittelpunkt des nun - als
Teil der Audiencia von Santo Domingo - zum Vizekönigreich Neuspanien
gehörenden Venezuelas wurde das 1567 gegründete Caracas.
Von Bedeutung für die Ausdehnung des Landes waren die Entdeckungs-
und Eroberungszüge im Bereich des oberen und des unteren Orinoco. Dabei
kam es 1595 zu Konflikten mit den Engländern, welche die spanischen
Siedlungen, vor allem auf Trinidad, zerstörten. Niederländer gründeten
um 1620 ihre ersten Siedlungen auf dem Boden Venezuelas und eroberten 1634
Curacao. 1717 wurde das Gebiet Venezuelas Teil des Vizekönigreiches
Neugranada.
3.5 Kolumbien
Die
Nordküste Kolumbiens wurde 1499 durch A. de Hojeda und A. Vespucci
entdeckt. 1536-39 unterwarf G. Jiménez de Quesada die zwar kleinen,
aber sehr hoch entwickelten Staaten der autochthonen Muisca im Hochland
von Bogotá und nannte das Land nach seiner Heimat ´Nueva Granada´
(´Neugranada´). Es wurde 1547 zum Generalkapitanat und 1739
zum Vizekönigreich erhoben, dem auch Quito (Ecuador) und zeitweise
Venezuela angegliedert waren. Bogotá bildete dabei eines der kulturellen
Zentren des kolonialen Amerika. Wichtigstes Exportprodukt des Kolumbiens
der Kolonialzeit war das von versklavten Indios und eingeführten Negersklaven
gewonnene Gold.
4. das problem von schuld
und verantwortung
"Man ist für das Gute, welches man nicht tut, gleichermaßen
verantwortlich wie für das Böse, welches man zuläßt."
(Schiller)
Schuld ist sowohl ein rechtlicher als auch ein moralischer Begriff. Während
sich der juristische Schuldbegriff auf den faktischen Verstoß gegen
Gesetze bezieht, redet man von moralischer Schuld, wenn jemand bei einer
Handlung bzw. Unterlassung bewußt und nach freier Entscheidung gegen
gesellschaftlich und/oder religiös geprägte Normen im Sinne von
generellen, orientierenden Imperativen, die Menschen zu bestimmten Handlungen
auffordern, verstößt. Moralische und rechtliche Schuld können,
müssen aber nicht zusammenfallen (z.B. bei Widerstand gegen illegitime
Herrschaft). Im Gegensatz zum rechtlichen Bereich ist im moralischen kein
schuldfreies Leben möglich, da im moralisch geprägten Alltag Normenkonflikte
und Entscheidungssituationen nicht vermeidbar sind. Befindet es sich in
einem Normenkonflikt, der auftritt, wenn in einer Situation zwei anerkannte,
vernünftig zu rechtfertigende Normen gelten, die einander aber widersprechen
(z.B. bei der Frage zwischen christlichem Grundsatz und Mordbefehl), muß
das Individuum selbst zwischen den möglichen Handlungsalternativen
entscheiden. Die bewußte Entscheidung für die eine Norm bringt
aber gleichzeitig die Verletzung der anderen mit sich, was bedeutet, daß
das Ergebnis der Entscheidung stets eine der beiden sittlichen Pflichten
mit Schuld belastet.
Vermeiden könnte man diese Schuld zwar, wenn man seine Autonomie aufgäbe
und die Entscheidung einem anderen überließe, aber mit dieser
Aufgabe verlöre man auch einen wesentlichen Teil seiner eigenen Person.
Eine vollständige Schuldvermeidung wäre also im Grunde genommen
nur bei einem fremdbestimmten Menschen möglich, aber da Schuld und,
damit einhergehend, Normen auch von nachfolgenden Generationen definiert
werden, kann dem fremdbestimmt Handelnden in der Retrospektive durchaus
ein Maß an (moralischer) Schuld aufgrund der ausgeführten Aktionen
zugeschrieben werden. Für einen autonomen, auch sittlich handelnden
Menschen ist also die Vermeidung von Schuld zwar grundsätzlich unmöglich
- und das Tragenmüssen von Schuld gehört zum individuellen Menschsein
dazu -, allerdings kann das Ausmaß der Schuld, basierend auf individuellen
Handlungen und Unterlassungen, sehr stark differieren. Schuld ist damit
einhergehend eine individuelle Last und kann, wenn überhaupt, nur sehr
bedingt und abstrahierend auf eine größere Gruppe oder gar Gesellschaft
angewandt werden, wohl aber auf Institutionen und Autoritäten.
Verantwortung dagegen ist ein etwas klarer zu definierender Terminus. Ursprünglich
verstand man darunter die vor allem in der Rechtssprechung verwendete Bezeichnung
des - als Antwort auf eine Anklage folgenden - Rechenschaftsgebens für
ein bestimmtes Handeln und dessen Folgen. Als soziale Beziehungsstruktur
beinhaltet Verantwortung einen Träger (Wer?), einen Bezugspunkt (Für
wen oder was?) und eine gesellschaftliche, institutionelle oder moralisch-transzendente
(z.B. Gott) Legitimationsinstanz (Vor wem?). Verantwortung setzt Mündigkeit
voraus, d.h. die Fähigkeit, das eigene Handeln frei zu bestimmen und
dessen Folgen abzusehen. In der praktischen Philosophie wird Verantwortung
differenziert als vom Handelnden zu übernehmende Verpflichtung, die
Folgen des eigenen Handelns einer moralischen Beurteilung zu unterwerfen,
diese Beurteilung zur Beurteilung seines Handelns zu machen und sich den
mit der Beurteilung und seinen Folgen verbundenen Sanktionen zu unterwerfen.
Erst durch die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen, kann der
Mensch zum moralischen, religiösen und rechtlichen Subjekt werden.
Von der Verantwortung ganz oder teilweise entlastet wird man nur durch Gründe,
welche die sog. Zurechnungsfähigkeit, die rechtliche Voraussetzung
verantwortlichen Handelns, beeinträchtigen, also z.B. Geisteskrankheit,
Nötigung oder Zwang.
Nach wie vor umstritten und mit dem Problem kollektiver Schuldzuweisung
eng verknüpft ist das Problem der Mitverantwortung, beispielsweise
der Mitverantwortung unbeteiligter Zeitgenossen, aber auch späterer
Generationen z.B. am Holocaust, und damit die Frage nach der Bestimmung
und Begrenzung der für eine Handlung bzw. für einen Handlungszusammenhang
verantwortlichen Subjekte. Die Verantwortungsethik verlangt vom Individuum
oder von einer Institution, eine jeweils konkrete Entscheidung nach bestem
Wissen und Gewissen zu treffen und deren Rechtfertigung vor sich und anderen
gewährleisten zu können. Die Entscheidung kann aber nicht selten
nur auf dem Abwägen aller vorhandenen Informationen und der Vorhersage
der mutmaßlichen Folgen, nicht aber unbedingt der sicheren Folgen,
beruhen, so daß in einem Kollektiv zwar viele ihren Anteil zu einer
Handlungskette bewußt oder unbewußt beitragen können, sie
aber nicht unbedingt als Schuldige und, im engeren Sinne, Verantwortliche
bezeichnet werden können.
Allerdings spielt hier die von Hannah Arendt oftmals zitierte ´Gedankenlosigkeit´
handelnder Personen oder weisender Institutionen auch eine große Rolle,
denn Verantwortung trägt man für sein Tun UND für die Folgen,
so daß nicht nur ein bewußt unrechtes oder unmoralisches, sondern
auch ein unterlassenes, unbedarftes oder ungenügend bedachtes Handeln
zur Rechenschaft verpflichtet. Weitergehend sind Amtsinhaber und Institutionen
zwar in jedem Fall für Handlungen und Zustände in Ihrem Amts-
oder Aufgabenbereich verantwortlich, ob diese Verantwortlichkeit allerdings
auch folgende Generationen oder Staatsformen betrifft, ist ein Kontroverse,
die im Grundsatz nur mit moralischen Argumenten geführt werden kann.
5. schuld und verpflichtung
der erobererstaaten
"Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung für
das Gesetz."
(Kant)
Die Conquista ist immer schon äußerst kontrovers bewertet worden.
Die am stärksten divergierenden Positionen waren einerseits die ´leyenda
negra´, die Beschuldigung der Spanier als Urheber des größten
Völkermordes der Geschichte, und andererseits die ´leyenda rosada´,
die Glorifizierung der Conquista im Kontext einer supranational-katholischen
Hispanitätsidee. Beide Deutungen zeigten sich auch 1992 im Ringen um
ein angemessenes Gedenken der Entdeckung und Evangelisierung Amerikas vor
500 Jahren und der Frage nach einem Bußakt oder einer Jubelfeier.
Man einigte sich auf einen Kompromiß und vermied triumphale Äußerungen
ebenso wie demütige Schuldbekenntnisse, und wie immer ist die Wahrheit
wohl in der Mitte anzusiedeln.
Die
Conquistadoren fuhren nicht in die neue Welt, um Menschen zu ermorden und
ganze Völkerstämme auszurotten oder zu versklaven. Daß dies
trotzdem in zahlreichen Situationen der Fall war, ist schlicht ihrer Habgier,
ihrem selbstherrlichen, eurozentristischen Weltbild und ihrem Eroberungswillen
zuzuordnen. Es waren vorwiegend keine idealistisch geprägten Feldzüge,
wie etwa die ersten Kreuzzüge einige Jahrhunderte früher, sondern
Expeditionen ins Unbekannte in der Hoffnung auf Reichtum und auch Macht.
Die Eingeborenen wurden, wenn sie sich den Conquistadoren in den Weg stellten,
überwunden, "befriedet", oftmals ermordet oder als Zwangsarbeiter
funktionalisiert, auch wenn spätere Schilderungen die Grausamkeit der
Spanier wohl stark übertrieben haben. Viele Stämme empfingen die
Eroberer zunächst zwar mit großer Begeisterung als Verbündete
im Kampf gegen die sie bis dato unterdrückenden Indiovölker, sie
ahnten jedoch nicht, daß sie nur den Unterdrücker wechselten
und ihre Lage teilweise noch verschlechterten. Später verpflichteten
sich freilich viele der Conquistadoren zum Schutz der ihnen zusammen mit
Landparzellen anvertrauten Indios, welche in der Theorie und nach dem Gesetzt
auch freie Menschen blieben, in der Praxis aber nach wie vor je nach Bedarf
funktionalisiert und ausgebeutet wurden. Weiterhin, und in Addition zu den
ohnehin schon häufigen Konflikten zwischen den einzelnen Eroberergruppen,
kamen jene der Conquistadoren nicht zur Ruhe, die bei den vorangegangenen
Landnahmen leer ausgegangen waren und daher ungeordnet weiterzogen, um neues
Grenzland zu erobern und weitere Stämme zu unterwerfen.
Die Conquistadoren bewegten sich zunächst in einem selbstbestimmten,
fast schon anarchistisch anmutenden Raum und hatten es mit einer Vielzahl
unterschiedlich weit entwickelter und verbreiteter Kulturen zu tun, die
einander häufig bekriegten, unterdrückten und ausbeuteten. Ein
Völkerrecht gab es genauso wenig wie Menschenrechte, und die christlichen
Grundsätze gingen zwischen Habgier und jahrhundertealten kirchlichen
Universalitätsdogmen zumeist verloren oder wurden pervertiert, wie
das Beispiel des vielzitierten "gerechten Krieges" gegen die heidnischen
Indios zur Versklavung derselben zeigt. Aber obwohl die spanische Krone
aus Gewinnsucht und Machtstreben so manche grausame Tat anfangs stillschweigend
akzeptierte, wurden mit der Zeit immer mehr Handlungen, wie z.B. der Justizmord
an Atahualpa, von vielen Spaniern verurteilt und führten schließlich
zu den intensiven spanischen Kontroversen, denen 1573 das Verbot der Conquista
und die konkreten Vorstellungen eines Menschen- und Völkerrechtes folgten.
Protagonisten dieser Diskussion, z.B. Juan Ginés de Sepulva, Francisco
de Vitoria und Bartholomé de Las Casas, führten ausgiebige Debatten
über den Grad an Menschlichkeit, den man den Indianern zugestehen mußte
und die ethisch-juristische Dimension der Kolonialisierung. Wenn auch die
menschliche Natur der neuen Völker unter der Herrschaft der Europäer
nicht in Frage gestellt wurde, so war man sich doch uneinig über ihre
Fähigkeit, die als zivilisatorische Vorstufe angesehenen Verhaltensweisen
zu lernen und den christlich-europäischen Lebensstil annehmen zu können.
Die in der Diskussion zu definierende "gesamte Menschheit" wurde
also als ein höchst selektives Attribut verstanden, und die angestrebte
"Universalität" der Rechte der Völker hieß eigentlich
Reduzierung auf europäische Werte und Uniformierung. In Anbetracht
der Tatsache, daß die Conquistadoren teilweise überaus entwickelte
Völker unterjochten, erscheint diese eurozentristische Position mehr
als arrogant. Erst Las Casas begann wagemutig, ein revolutionäres Verständnis
von Völkergemeinschaft und internationalem Recht zu fordern. So stellte
er beispielsweise die vermeintliche kulturelle Überlegenheit und die
gemeinte Objektivität des christlichen Ritus gegenüber anderen
Ausdrucksformen der Gottesverehrung drastisch in Frage und versetzte sich
somit in die staatsbürgerliche und juristische Perspektive des egalitären
Naturrechtes, in dem sich ein der multikulturellen und universellen Gemeinschaft
angemessenes Völkerrecht ankündigte. Die große Leistung
dieses von der iberischen Neoscholastik entwickelten Völkerrechtes
bestand darin, sich der ins Bewußtsein tretenden Verschiedenartigkeit
der Menschheit zu stellen, die nicht nur durch die Ebenbürtigkeit der
Staaten, sondern auch durch die gleiche Würde der Völker und Menschen
strukturiert wird.
Soweit aber die Conquistadoren nicht gegen königliche Weisungen und
Regeln verstießen, machten sie sich justizrechtlich keines Vergehens
schuldig, und da Normen, also auch moralische Orientierungshilfen, stets
gesellschaftlich und/oder religiös geprägt und festgestetzt werden,
ist eine moralische Schuld der Conquistadoren oder des spanischen Staates
gegenüber den Indios ebenfalls nicht leicht zu begründen. Aus
der Sicht der Zeit heraus handelten die Conquistadoren in vielen Punkten
nicht unmoralisch, unterjochten und zwangsmissionierten sie doch "nur"
heidnische Halbbarbaren mit offiziellem Segen der katholischen Kirche und
Duldung der Krone. Allerdings kann man diesbezüglich entgegnen, daß
die friedlichen, christlichen Grundsätze durchaus bekannt waren und
Plünderung, Mord sowie grausame Unterdrückung in jedem Fall als
moralisches Unrecht hätte angesehen werden können, wie dies ja
auch aus einigen Aufzeichnungen aus der Zeit hervorgeht. Somit trifft jeden
einzelnen der Conquistadoren - auch aus einer möglichen Sicht der Zeitgenossen
- eine moralische Schuld für seine individuell verübten Grausamkeiten
auf der Basis persönlicher Habgier und personlichen Eroberungswillens.
Dem spanischen Staat als weisendem, handelndem und teilweise gleichgültigem
Subjekt kann diese Schuld nicht im selben Maße zugesprochen werden,
da die Vorgänge in Südamerika und die Handlungen der Conquistadoren
aufgrund der einseitigen Berichterstattung und der mangelhaften Kommunikationsgeschwindigkeit
teilweise unzureichend oder einfach gleichgültig gedeutet wurden. Ausnahme
und Wegbereiter für ein Umdenken war diesbezüglich erst der Bericht
des Las Casas, der, in Verbindung mit inzwischen zunehmendem Druck der Kirche,
zur Intervention von Karl V. zugunsten der Indianer führte. Die Normen
der damaligen Zeit verbaten aber allgemein keine gewaltsamen Landnahmen,
Unterdrückungen und Ausbeutungen, so daß den Staat aus der Sicht
der Zeit heraus keine rechtliche, wohl aber auch eine moralische Schuld
traf, indem er die Eroberungen forcierte, deren Erfolge begrüßte
und deren Früchte gern vereinnahmte. Weiterhin war die Faszination
der Neuen Welt und der Entschluß zur Inbesitznahme der neuentdeckten
Länder Anlaß genug, die Methoden der wagemutigen Conquistadoren
nur wenig in Frage zu stellen und sie zu akzeptieren, solange Erfolge gemeldet
und Reichtümer über den Ozean gesendet wurden und die Eroberer
sich nicht zu weit von den Zielen der Krone entfernten.
Darauf aufbauend, kann die Frage nach der Verantwortung für die Conquista
und die Handlungen der Conquistadoren eindeutiger geklärt werden. Daß
jeder Conquistador für seine bewußt verübten Grausamkeiten
theoretisch die Verantwortung zu tragen hatte, steht außer Frage,
aber eine Institution, die diese Verantwortung einfordern konnte, war zunächst
nicht vorhanden und entband somit die Täter von ihrer Rechenschaft,
solange sie der Krone treue Diener waren. So blieb einerseits nur die individuelle,
moralische Rechtfertigung vor Gott und andererseits die Kirche, welche aber
als instrumentalisierte Handlangerin des Staates ebenfalls keine Rechenschaft
einforderte. Zwar klagten einige Ordensmissionare die Eroberer offen an
und organisierten Widerstände, aber erst die langen Kontroversen in
Europa und die ersten Anzeichen eines Menschen- und Völkerrechtes im
späten 16. Jh. schufen eine normative Basis, auf der eine Rechenschaftspflicht
gegenüber weltlicher und klerikaler Gerichtsbarkeit auch in Bezug auf
die Behandlung der unterdrückten Völker aufbauen konnte. Der Staat
und die Kirche handelten zwar, aber dies geschah nicht nur aus einem Entsetzen
gegenüber dem andauernden Völkermord heraus. Vielmehr spielten
auch hier wieder handfeste Gründe eine große Rolle: Die (begründete)
Angst vor unabhängigen Conquistadorenstaaten, die unproduktive Ausnutzung
und mangelhafte Regierung der Kolonien, der wachsende Verlust von indianischen
Arbeitskräften oder der Traum einer weltumspannenden, christlich-katholischen
Hispanität sind einige wichtige davon.
Somit traf den Staat und die von ihm anfangs instrumentalisierte Kirche
ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber den in der Zeit der
Conquista unterjochten und gepeinigten Völkern, denn der Völkermord
wurde zu lange akzeptiert, die Ausbeutung des Landes bewußt geplant
und die Zwangsmissionierung der Indios beabsichtigt. Und obwohl es keine
höhergestellte rechtliche Institution gab, vor der sich Staaten oder
religiöse Gruppen verantworten konnten (und mußten), ist zumindest
eine moralische Rechenschaft gegenüber der christlichen Grundsatzlehre
als Basis der abendländischen Kultur und Weltanschauung heute wie auch
damals einforderbar.
Wie steht es aber um die Verantwortungspflicht späterer Generationen
für die Taten ihrer Vorfahren, und welche Rolle spielt das derzeit
so gerne geübte Ritual, historische Schuld einzugestehen?
Entschuldigungen sind ein vertrauter und wichtiger Bestandteil des menschlichen
Zusammenlebens. Das gilt für den Alltag gleichermaßen wie für
das Handeln von Institutionen und Staaten. Erfolgt eine offizielle Entschuldigung
einer rechtsverletzenden Partei, gilt der streitträchtige Fall zumeist
als erledigt, vorausgesetzt, daß auch die Pflicht zur Ersetzung etwaiger
Schäden anerkannt wird. Schon das läßt aber erkennen, daß
es sich bei den fraglichen Bekenntnissen historischer Schuld um Diplomatie
gemäß traditioneller Völkerrechtsregeln gar nicht handelt.
Eine Wiedergutmachung der Folgen von Massenterror, völkerrechtswidrig
geführter Kriege und Eroberungen, kolonialistischer Liquidation autochthoner
Kulturen oder großer ethnischer, ideologischer oder auch religiöser
"Säuberungen" ist schlichtweg nicht möglich, und das
noch umso mehr, je weiter diese Taten in der Geschichte zurückliegen.
Diese Taten sind vielmehr das irreversible Elend jüngerer und älterer
Geschichte, und genau auf dieses Elend beziehen sich heute die Vergebungsbitten
der historischen Nachfahren der Verursacher. Das erklärt zugleich die
auffällig häufige Nutzung von Symbolen religiöser Herkunft
im neuen politischen Entschuldigungsritus, wobei schon das Wort "Vergebung"
einen deutlich religiösen Charakter besitzt. Die päpstliche Bitte
vom 12.3.2000 um Vergebung für die Sünden der Christen von den
Kreuzzugsgreueln über die Gewalttaten der Zwangsmissionierung bis hin
zur Ketzerverfolgung fügt sich beispielsweise gut in diesen Zusammenhang
ein.
Im Grunde genommen sind es Kooperationszwänge aufgrund sich verändernder
weltpolitischer Strukturen, die es nötig machen, Gräben zuzuschütten
und noch offene Wunden zu behandeln. Die öffentliche Vergegenwärtigung
von schlimmen Vergangenheitsepochen, die man geständnisbereit hinter
sich bringen möchte, ist dabei in ihrem symbolischen Wesen eine glaubwürdige
Form. Allerdings bedeutet, wie schon angemerkt, dieses Schuldeingeständnis
und die Übernahme der moralischen Verantwortung nicht, umfangreiche
Angebote zur Widergutmachung zu unterbreiten. Und leider hat das übermäßige
Eingestehen von Schuld auch oftmals zur Folge, daß der Selbstanklage
eine Tendenz der Vernebelung von Täterschaften und Verantwortlichkeiten,
ein Ausnutzen der Geständigen sowie ein Abschütteln der historischen
Last folgen. Je länger eine Greueltat zurückliegt, desto weniger
kann man die eigentlichen Auftraggeber und die mutmaßlichen Täter
benennen und desto eher ist das öffentliche Gewissen geneigt, historische
Schuld und Verantwortung nicht mehr als aktuellen, sondern als der Vergangenheit
anheim gefallenen Teil seiner selbst zu betrachten.
Somit ist eine Nachfolgegeneration nur insoweit für die Taten ihrer
Vorfahren verantwortlich, wie sie sich selbst und die Schuld der Vorväter
moralisch betrachtet und diese Taten vor den Augen der Weltgemeinde vertreten
will. Die öffentlichen Schuldbekenntnisse bleiben ohne eine genaue
und äußerst schwierige kollektive Tat-Zuordnung praktisch unverbindlich.
Sie erfüllen in der Hauptsache symbolische Funktionen der Bekundung
guten Willens, was aber, politisch betrachtet, nicht wenig ist.
6. fazit
Die Conquistadoren luden durch ihre Handlungen und ihre Verbrechen an den
Indios ein sehr großes Maß an moralischer Schuld auf sich, und
der spanische Staat wie auch die katholische Kirche trugen ein ebenso beträchtliches
Maß an moralischer Verantwortung für diese Schuld gegenüber
den unterdrückten Völkern. Allerdings, und dies ist wichtig anzumerken,
bestand und besteht keine rechtliche Schuld oder rechtlich einzufordernde
Rechenschaftspflicht dieser Gruppen bzw. Institutionen, so daß nur
im Urteil der folgenden Generationen, unter Berücksichtigung der erst
später entstandenen Menschenrechte, des Völkerrechts und der Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, eine rechtliche und verpflichtende Anklage theoretisch
möglich wäre. Ein solches Urteil ist aber nicht gestattet, würde
man doch Handlungen und Weisungen nach rechtlichen - und teilweise auch
moralischen - Kriterien messen, die den handelnden Personen der jeweiligen
Epoche nicht unbedingt bekannt sein mußten.
Die aus den Erobererstaaten erwachsenen Staaten und Gesellschaften können,
wenn sie dies wollen, die moralische Schuld ihrer Vorfahren eingestehen
und auch die Verantwortung dafür übernehmen, aber dieses Eingeständnis
ist unverbindlich und oftmals lediglich diplomatischer Natur. Dennoch signalisiert
es eine intensive Beschäftigung mit der eigenen Vergangenheit und das
Bewußtsein historischen Unrechts gegenüber den um Verzeihung
gebetenen Gruppen und Völkern, was als Zeichen guten Willens und der
Bemühung um eine evtl. bessere Verständigung unter den Menschen
als durchaus positiv bewertet werden kann.
Die generelle und wohl unvermeidbare Zweischneidigkeit dieser Problematik
wird jedoch von Stefan Ulrich, Kolumnist der SZ, treffend auf den Punkt
gebracht:
"Eine Vision tut sich auf: Die Historie wird rückabgewickelt.
Das Recht reinigt den Brunnen der Geschichte von den Schlachten der Weltkriege
über die Jahrhunderte des Sklavenhandels bis hinab in die Urgründe
des Nahost-Konfliktes. Alles Unrecht wird heraufgeholt, gewogen, geschätzt
und auf Dollar und Cent ausbezahlt. [Eine sehr wichtige Anmerkung, d. A.]
Am Ende sind alle Schulden beglichen, ist jegliche Schuld vergeben. Das
jüngste Gericht wird überflüssig. Doch von der Vision zum
Albtraum ist es nur ein kurzer Weg. Es könnte auch so ausgehen: Der
Streit um Schulden und Sühne vergiftet das Leben der Staatenwelt. Die
Finanzlast der Vergangenheit überfordert ganze Völker, verbaut
ihre Zukunft und macht sie anfällig für die großen Verführer,
die sie in neue Katastrophen treiben. Ein Beispiel? Der Fall Weimar. Nach
dem Ersten Weltkrieg sollte die Republik für den Schaden aufkommen,
den das Kaiserreich angerichtet hat. Das Ergebnis ist bekannt. Heute gilt:
Wer von Serbien verlangt, für alles Unrecht aufzukommen, das Serben
auf dem Balkan angerichtet haben, der nährt den nächsten Krieg.
Wer Deutschland zwingt, für sämtliche Untaten im Zweiten Weltkrieg
voll zu bezahlen, ruiniert das Land und sprengt die Europäische Union.
Und wer, wie manche Afrikaner, von den früheren Kolonialländern
Billionen Dollar als Kollektivschulden eintreiben will, der vergiftet das
Nord-Süd-Verhältnis und schadet am Ende sich selbst. Dies zeigt
der Fall Durban. Der Gipfel des Zwists ist besonders für Afrika ein
Mißerfolg. Verärgert sind viele, erreicht wurde nichts."
Diese Aussagen stellen weniger einen Aufruf zur Abwälzung historischer
Schuld dar, sondern vielmehr eine realistische, zukunftsorientierte Betrachtung
eines möglichst vernunftbasierten Zusammenlebens der Völker und
Ethnien. Es mag, berücksichtigt man die allgemeine juristische Regelungswut
bei noch so kleinen Schuldfragen, zynisch wirken, die Gräuel der Geschichte
nur ansatzweise oder gar nicht zu entschädigen. Doch dieses Opfer muß
die Vergangenheit für die Zukunft bringen.
7. literaturverzeichnis
Boldt, H., Politik und Gesellschaft, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich ³1992.
Castillo, Bernal Diaz del, Die Eroberung von Mexiko, hrsg. u. bearb. von
G.A. Narciss u. mit e. Nachw. v. G.A. Narciss u. T. Todorov, Frankfurt a.M./Leizig1988.
Konetzke, R. (Hg./Verf.), Süd- und Mittelamerika 1. Die Indianerkulturen
Altamerikas und die spanisch-portugisische Kolonialherrschaft (Fischer Weltgeschichte
22), Frankfurt a.M. 1965.
Ders., Überseeische Entdeckungen und Eroberungen, in: Propyläen
Weltgeschichte, Bd. 6: Weltkulturen/Renaissance in Europa, Berlin/Frankfurt
a.M. 1964, 535-634.
Kwiatkowski, G. (Hg.), Philosophie, Mannheim/Wien/Zürich 1985.
León-Portilla, M./Heuer, R. (Hg.), Rückkehr der Götter.
Die Aufzeichnungen der Azteken über den Untergang ihres Reiches, Köln/Opladen
1962.
Lübbe, G., Das neue politische Bußritual - Schuldbekenntnisse
international, in: Damals 5, 2001, 40-42.
Meier, J., Conquista, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 2,
Freiburg/Basel/Rom/Wien 1994, 1298-1299.
Parry, J.H., Das Zeitalter der Entdeckungen (Kindlers Kulturgeschichte),
Zürich 1963.
Pleticha, H., Kolumbus. Person - Zeit - Nachwelt (Geschichte in Lebensbildern),
Gütersloh 1977.
Ders., Portugiesen und Spanier auf neuen Wegen, in: Pleticha, H. (Hg.),
Weltgeschichte, Bd. 7: Die Welt im 16. Jahrhundert, Gütersloh 1989,
22-49.
Sievernich, M. u.a., Conquista und Evangelisation. 500 Jahre Orden in Lateinamerika,
Mainz 1992.
Schatt, G., Amerika im 16. Jahrhundert, in: Pleticha, H. (Hg.), Weltgeschichte,
Bd. 7: Die Welt im 16. Jahrhundert, Gütersloh 1989, 50-76.
Straub, E. (Hg.), Conquista. Amerika oder die Entdeckung der Menschenrechte,
Köln 1991.
Ulrich, St., Aufstand der Geschichte, in: SZ 207, 2001, 4.