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referat

 
zwischen mission und mord -
die eroberung südamerikas

 

 

inhalt

 

1. einleitung

Was ist der Mensch? Die Tragödie Gottes. Er ist ein Tier, das sich vervollkommnen kann."
(Morgenstern/Kant)

Franzisco López zufolge war "das größte Ereignis seit der Erschaffung der Welt für die Europäer der frühen Neuzeit die Entdeckung Amerikas" (1552). Was den Spaniern des 16. Jahrhunderts jedoch als einmalige Leistung galt, stellt sich heute vielen als folgenschwere, erschreckende Tragödie dar. Vor allem im Blick auf Lateinamerika scheint unumstritten, daß dem neu entdeckten Kontinent während und nach der sog. ´Conquista´ gewaltsam ein europäisches Weltbild übergestülpt wurde. Daß diese Eroberung der ´Neuen Welt´ Ausbeutung und grausame Unterdrückung mit sich brachte, kann ebensowenig bestritten werden, wenn auch die über Jahrhunderte gepflegten Greuelberichte der ´leyenda negra´ ihren Teil zur Legende von ´Schwert und Taufe´ beigetragen haben dürften. Zur gleichen Zeit aber setzte die Entdeckung und Okkupation Amerikas in Europa eine Diskussion frei, die in Radikalität und Folgen bis heute einzigartig sein dürfte. Europa begann, sich selbst zu überdenken und so ein Bild vom Menschen zu entwickeln, welches bis heute verpflichtendes Erbe geblieben ist.

Die Conquista ist inzwischen wissenschaftlich sehr intensiv untersucht und kontrovers diskutiert worden, aber nach wie vor herrscht besonders in puncto Bewertung der Conquista keine Einigkeit. Extrempositionen zwischen grausamen Völkermord und heilsbringender Glorifizierung sind auch unter den heutigen Gelehrten noch zu erkennen, obwohl die brutal-rücksichtslose Behandlung und teilweise Ermordung der amerikanischen Ureinwohner und deren erzwungene Europäisierung unbestreitbar scheinen. Zwar stehen uns neben den zahlreichen modernen Publikationen zu diesem Thema auch viele wertvolle Originalquellen in Form von Briefen, Memoiren, Urkunden oder sonstigen Aufzeichnungen von europäischen und auch indianischen Zeitgenossen zur Verfügung, viele davon können aber zur Stütze beider Extrema herangezogen werden.

Diese Arbeit unterteilt sich in einen darstellenden und einen diskutierenden Part. Zunächst wird die Conquista, deren Verlauf und Folgen, allgemein und anhand ausgewählter Beispiele beschrieben, bevor das Problem der Schuld am Völkermord und der Verantwortung für selbigen von Personen und Staaten untersucht wird. Wen trifft die Schuld an diesem Völkermord, wer hat vor wem Verantwortung dafür zu tragen, und wie lange muß für diese Verantwortung eingestanden werden? Fragen, die ein generelles Problem bei der Untersuchung von Völkermord und völkerrechtswidrigen Grausamkeiten aufzeigen und stets wieder gestellt werden müssen.



(Morde und Greueltaten an den Eingeborenen zur Zeit der Conquista)



2. die geschichte der conquista

"Nicht Ehrfurcht vor den Gesetzen, nicht Scheu, noch Scham besitzt,
wer gierig Schätzen nachjagt. Das Gold ist ihr Gott."
(Juvenal/Las Casas)

Das spanische Wort ´Conquista´ bedeutet in der deutschen Übersetzung soviel wie ´militärische Landnahme´ oder ´Eroberung´. Mit der Conquista Mittel- und Südamerikas durch Spanien seit dem späten 15. Jh. begannen das europäische Kolonialzeitalter und der Aufstieg der europäischen Mächte zur Weltherrschaft. Zugleich erreichte das Christentum, welches bis um 1500 vorwiegend als europäischen Religion erschien, eine globale Ausbreitung durch friedliche und gewaltsame Mission der Völker in den unterdrückten Erdteilen. Die Conquista erwuchs aus der in der Tradition der Kreuzzüge stehenden Rückeroberung (´Reconquista´) der islamisch besetzten Teile der iberischen Halbinsel und war, mit Einschränkungen, deren Adaptierung nach Übersee. Für die von ihr betroffenen, nichtchristlichen Völker hatte sie gravierende politische, wirtschaftliche, kulturelle, religiöse und vor allem existentielle Folgen.

Die Conquista begann mit den Fahrten des Columbus in die karibische Inselwelt (ab 1492) und der damit verbundenen Einrichtung von ´La Espanola´, dem ersten spanischen Machtzentrum auf der Insel Haiti. Noch vor 1510 griffen die Eroberungen auf die Nachbarinseln und den Festlandssaum Nord-, Mittel- und Südamerikas über. Dabei fiel allein im karibischen Raum binnen 30 Jahren fast die gesamte Urbevölkerung den sog. ´Conquistadoren´ zum Opfer, während schon 1520 die meisten der westindischen Inseln erschlossen waren und sich eine ansehnliche Anzahl von Spaniern angesiedelt hatte, vor allem auf Hispaniola und Kuba.

Einen zweiten Höhepunkt erreichte die Conquista mit der Unterwerfung des Aztekenreiches in Mexiko durch Hernán Cortés (1519-21) und der von dort aus weiterführenden Eroberung Mittelamerikas und später des südlichen Nordamerikas. Seit 1531 drang Francisco Pizarro in das peruanische Inkareich vor, welches er mit einer verhältnismäßig kleinen Truppe durch die Ermordung des Inkaherrschers Atahualpa 1533 für die spanische Krone unterwarf. Ausgehend von Peru, setzte sich die Conquista sternförmig nach Norden (Neu-Granada), Süden (Chile) und Süd-Osten (La-Plata-Raum) fort, und die indianische Urbevölkerung erlitt in allen okkupierten Regionen gewaltige Menschenverluste: Man man schätzt einen Bevölkerungsrückgang bis 1570 von urspr. 55 Millionen auf 9 Millionen und in einzelnen Regionen sogar eine Verlust von bis zu 90%.

Nach jahrzehntelangen Debatten unter den spanischen Theologen und Rechtsgelehrten, in deren Verlauf erstmals eine frühe Form der Menschen- und Völkerrechte entwickelt wurde, verbot die spanische Krone 1573 die Conquista, wobei allerdings die seit 1565 auf den Philippinen weithin bereits angewandte ´Pacificación´ (´Besänftigung´), d.h. das friedliche Vordringen von Missionaren in indianische Gebiete unter militärischem Schutz, erlaubt blieb. So entstanden entlang den Grenzen der spanischen Herrschaft in Amerika die sog. ´Reduktionen´ (Indianerprotektorate unter Leitung der Missionarsorden), die allerdings bei der Loslösung von Spanien 1810-25 untergingen. Die Indianer der Westhälfte Nordamerikas und der Südspitze Südamerikas wurden im 19. Jh. von den neuen Nationalstaaten USA, Chile und Argentinien unterworfen und größtenteils ausgelöscht. Im Inneren Amazoniens daueren Massaker an der Urbevölkerung z.T. bis in die Gegenwart an.

Hauptantriebskraft der Conquista waren aber nicht Missionswille und, entgegen weitläufiger Meinungen, Kreuzzugsgedanken, sondern ein reines Bereicherungsstreben und Handelskapitalismus. Allerdings band der Staat mittels des 1508 vom Papst erlangten universalen Patronatsrechtes die Kirche fest in die Expansionspolitik ein und machte sie damit zu einer der stärksten Säulen seiner überseeischen Herrschaft. So war der Mission ein politischer Rahmen gesetzt, welcher die christlich Konvertierten unmittelbar auch der spanischen Krone unterstellte. Die Kirche legitimierte anfangs die Eroberungen und das rücksichtslose Verhalten gegenüber den Indianern mit der Begründung, ähnlich wie einst gegen die ungläubigen Mauren während der Zeit der Reconquista würde man jetzt ausziehen, um gegen die ungläubigen Indianer zu kämpfen. Conquistadoren wie Cortés betrachteten in diesem Bezug die Zerstörung indianischer Kultstätten und Heiligtümer als notwendige Voraussetzung für die Verbreitung des christlichen Glaubens und ließen die spanische Landnahme daher mit der Errichtung von Kreuzen und Zelebration von christlichen Messen anzeigen. Dennoch war eine Religionskrieg nicht Hintergrund der südamerikanischen Eroberung.

Eigentliche Träger der auf die militärische Unterwerfung folgenden ´conquista espiritual´ wurden die Missionare. Ihre Zuwendung zur indianischen Bevölkerung löste 1511 in Santo Domingo eine prophetische Protestbewegung gegen die Conquista durch Pedro de Córdoba und Antonio Montesinos aus, deren Kampf um humane Gesetze sich 1514/15 auch der berühmte Bartholomé de Las Casas anschloß. Las Casas war Augenzeuge der jahrzehntelangen Grausamkeiten der Conquistadoren in der Karibik und in Mittelamerika, der maßgeblich für die Unvereinbarkeit von Gewalt und Mission eintrat. Die Mission in Mexiko wurde geprägt durch seine Vision, unter den armen und nicht gewinnsüchtigen Indios das Ideal der Urkirche wiederbeleben zu können. Das Religionsgespräch von Tenochtitlán (Hauptstadt der Azteken; 1524) und die unveröffentlicht gebliebene Enzyklopädie des Bernardino de Sahagún (1569) bezeugen diese idealistische Richtung durch die in ihnen dargestellte Achtung der indianischen Náhua-Tradition. Die konsequenteste Evangelisierung gelang in den Reduktionen der Jesuiten, aus denen weiße Siedler ferngehalten wurden, um Konflikte zu vermeiden. Unter den Guaraní-Völkern in Paraguay entwickelte sich dabei mit der Koexistenz von indianischer Kultur und christlicher Religion eine Alternative zum Kolonialsystem.

Letztendlich lenkten die "Heldentaten" von Cortés, Pizarro und ihresgleichen zwar die Aufmerksamkeit sowohl ihrer Zeitgenossen als auch der Historiker wegen ihrer dramatischen und atemberaubenden Erfolge auf sich, aber man darf nicht vergessen, daß viele dieser Erfolge aus Raub, Mord, Plünderung und Unterdrückung erwuchsen. Außerdem war der bei weitem größte Teil Nord- und Südamerikas damals weder dicht bevölkert noch gewinnbringend, riesige Gebiete wurden von den spanischen Entdeckern durchquert, die aber als Conquistadoren erfolglos bleiben sollten, da sie nichts fanden, was ihrer Ansicht nach von Wert war. Die Herrschaft der Conquistadoren war kriegerisch und nur von rel. kurzer Dauer. Sie waren als Glücksritter auf eigene Kosten nach Amerika gegangen, hatten große Strapazen ertragen, ihr Leben und Vermögen - sofern sie ein solches besaßen - ohne Unterstützung ihrer heimatlichen Regierung aufs Spiel gesetzt. Die meisten hofften auf ein gesichertes Leben im Alter, und hätte man sie sich selbst überlassen, hätten sie sich wahrscheinlich in verstreuten Gemeinden und Städten niedergelassen, das in Spanien bereits überholte Feudalsystem übernommen, die Indianer je nach den Erfordernissen des Augenblickes ausgebeutet und der Krone, ohne nennenswerte Leistungen zu vollbringen, formell gehuldigt.

Die spanischen Herrscher dachten allerdings keinen Augenblick daran, einen solchen Zustand lange zu dulden. Der zunehmende königliche Absolutismus konnte dem Entstehen einer neuen Feudalaristokratie in den zudem sehr reichen Überseekolonien nicht tatenlos zuschauen. Im Grunde unabhängige Befehlshaber wie Cortés, Pizarro oder Belalcazar wurden, wenn sie den Anschlägen ihrer Rivalen entgehen konnten, nach und nach durch königliche Beamte ersetzt. Rechtsgelehrte und Geistliche übernahmen die Leitung des Reiches, Händler und Kaufleute beuteten seine Reichtümer aus. Die große Zeit der Conquistadoren lief Ende des 16. Jh. aus, als die hauptsächlich besiedelten Gebiete genügend gesichert schienen. Es gab nichts Reizvolles mehr für sie zu entdecken, keine Reiche mehr einzunehmen oder neuzugründen. Einigen gelang es, sich als Gutsbesitzer, Farmer oder Minenbetreiber niederzulassen, viele fanden einen gewaltsamen Tod, andere verarmten und gerieten in Vergessenheit, und wieder andere kehrten nach Spanien zurück und lebten mehr schlecht als recht von den erbeuteten Schätzen. Nur sehr wenige wurden von der Krone mit irgendeiner wirklichen Verwaltung in den Kolonien betreut, denn sie besaßen schlichtweg nicht die bürokratischen Fähigkeiten, die man brauchte, um ein Reich zu ordnen, zu verwalten und zu regieren.


 
(Südamerika 1562)



3. die conquista und ihre unmittelbaren folgen

am beispiel ausgewählter südamerikanischer staaten

3.1 peru

Die Wirren im Inkareich nach dem Tod des Herrschers Huayna Capac 1527 erleichterten den zahlenmäßig hoffnungslos unterlegenen Spaniern (zunächst 183 Mann) unter der Führung von F. Pizarro die Eroberung des Reiches. Durch Erbfolgekriege zerrüttet und aufgrund einer Seuche geschwächt, konnten die Inka den Conquistadoren keine nennenswerte Gegenwehr entgegenbringen. Francisco Pizarro besetzte am 15.11.1532 Cajamarca, die Residenz des neuen Herrschers Atahualpa, und ließen diesen am 29.8.1533 hinrichten. Am 15.11. desselben Jahres zog Pizarro in die Inkahauptstadt Cuzco ein und ließ Atahualpas Halbbruder Manco Capac II. unter dem Protektorat des spanischen Königs krönen. Am 6.1.1535 gründete Pizarro Lima; 1536/37 wehrten er und seine Halbbrüder Gonzalo und Hernando in Cuzco einen Indianeraufstand unter Führung eben jenes Manco Capac II. erfolgreich ab. Capac zog sich daraufhin in die Berge von Vilcabamba zurück, wo er als ´Schattenkönig´ weiterresidierte. Die Pizarros und Diego de Almagro gerieten währenddessen um den Besitz Cuzcos in Streit. Almagro wurde in der Schlacht von Salinas (6.4.1538) besiegt und am 8.7. hingerichtet. Sein gleichnamiger Sohn machte sich nach der Ermordung Francisco Pizarros (26.6.1541) zum Generalkapitän von Peru, wurde jedoch am 16.9.1542 bei Chupas von C. Vaca de Castro geschlagen und später in Cuzco hingerichtet.

1543 wurde das Vizekönigreich Peru mit der Hauptstadt Lima gegründet, das im 16. und 17. Jh. das gesamte spanische Südamerika (einschließlich Panamas) umfaßte. Der Versuch des ersten Vizekönigs von Peru, die neuen Indianerschutzgesetze von 1542 durchzusetzen, löste einen Aufstand der spanischen Siedler unter Führung von Gonzalo Pizarro aus. Der Vizekönig wurde am 4.3.1545 bei Quito besiegt und ermordet. Das Unternehmen Pizarros schien in den Versuch zu münden, einen selbständigen Staat zu bilden. Die Macht der Krone erwies sich jedoch als stärker, und es gelang dem königlichen Bevollmächtigten Pedro de la Gasca, Pizarro am 9.4.1548 bei Sacsayhuamán (heute zu Cuzco) gefangenzunehmen und ihn hinrichten zu lassen. 1572 ließ Vizekönig Francisco de Toledo das noch verbleibende Inkareich von Vilcabamba erobern und den letzten Inkaherrscher Tupac Amaru in Cuzco enthaupten.

In den Städten, besonders in Lima, Cuzco und Quito, bildete sich eine sog. kreolische Kultur mit hoher Blüte in der Architektur und Malerei. Die Universitäten, vornehmlich von Dominikanern und Jesuiten geschaffen, spiegelten die Spätblüte der spanischen Scholastik wider. Die Wirtschaft des Landes und ihre Stellung im spanischen Weltreich waren fast ausschließlich auf der Förderung sowie der Ausfuhr von Silber aufgebaut, und auf dem Höhepunkt des peruanischen Silberbergbaus im 17. Jh. kamen rund fünf Sechstel der Weltproduktion aus Amerika und zwei Drittel davon aus Peru. Neben dem Bergbau existierte, besonders an der Küste, eine bedeutende Agrarproduktion (Wein, Zucker).

Auch in Peru mußten die seit langem geknechteten und aus ihren Gemeinwesen herausgerissenen Indianer in den Bergwerken unter unzumutbaren Bedingungen arbeiten.


3.2 Mexiko

"Vor Vergnügen fletschten die Spanier die Zähne wie Tiere und beklopften
einander vor Freude. Sie glaubten, in ihrem Paradiese zu sein, als sie die
Schatzhalle sahen. Sie durchsuchten alles und verlangten nach allem, sie
waren Sklaven ihrer eigenen Gier."
(Codex Florentino, Cap. 17)

Als erster Spanier landete Francisco Hernández de Córdoba am 1.3.1517 an der nordöstlichen Spitze der Halbinsel Yucatán, deren Nordküste im folgenden Jahr von Juan de Grijalva umsegelt wurde, der im weiteren Verlauf seiner Erkundungen auch die Küste des Golfes von Mexiko bis in die Gegend von Veracruz befuhr und als erster von den Maya und dem Reich der Azteken berichtete. 1519-21 eroberte Cortés dieses Aztekenreich für die Krone Spaniens, wobei er militärische Hilfe von mit den Azteken verfeindeten indianischen Völkern, v.a. den Tlaxalteken, erhielt. Das Aztekenreich bildete das Kernland des heutigen Mexikos. Als Vizekönigreich Neuspanien (Nueva Espana, seit 1536) stellte Mexiko das politische, wirtschaftliche und religiös-kulturelle Zentrum der spanischen Herrschaft in Mittel- und Nordamerika dar. Seit dem 16. Jh. wurden die Grenzen systematisch nach Norden verschoben und u.a. die Gebiete von Texas, New Mexico und Kalifornien besiedelt. Ordensgeistliche, vor allem Franziskaner und Dominikaner, missionierten die indianische Bevölkerung.

Wegen seines Silberreichtums war Mexiko neben Peru der wertvollste Teil des spanischen Kolonialreiches. In den drei Jahrhunderten spanischer Herrschaft wurden etwa 3000 Silbervorkommen erschlossen, die zwei Drittel der damaligen Welterzeugung an Silber bestritten, was vor allem aufgrund des neuen Amalgamationsverfahrens möglich wurde. Die wirtschaftliche Entwicklung ging von den nördlichen Bergbaugrenzen von Zacatecas und Guanajuato aus. Außer Silber exportierte Mexiko den roten Farbstoff Koschenille, Tabak, Zucker, Kakao und Baumwolle.

Nach dem durch Seuchen bedingten, extremen Rückgang der indianischen Bevölkerung in Zentralmexiko stieg die Einwohnerzahl seit dem 17. Jh. kontinuierlich an. Die Bevölkerung der Kolonialzeit gliederte sich in gebürtige Spanier und deren Nachfahren (Kreolen), eine zunehmende Zahl von Mestizen, die immer stärker für ihre soziale Anerkennung kämpften, und eine Vielzahl indianischer Völker, deren Angehörige zumeist im Bergbau und auf den Plantagen sklavenartige Tätigkeiten verrichten mußten.


3.3 Brasilien

Der Portugiese P. A. Cabral erreichte am 22.4.1500 in der Nähe des späteren Bahia die brasilianische Küste und nahm sie am 1.5. offiziell für Portugal in Besitz. Anfangs nutzten die Portugiesen Brasilien nur als Stützpunkt und zur Gewinnung des rot färbenden Brasilholzes, welches dem Land seinen Namen gab. Um den Kolonialbesitz aber vor dem Zugriff anderer Mächte zu schützen, entschloß sich König Johann III. zur systematischen Besiedlung und entsandte seinen Bevollmächtigten Martim Afonso de Sousa, der 1532 Sao Vicente gründete. Danach suchte die Krone die Kolonisation mit Hilfe privater Initiativen voranzutreiben und verlieh das in 15 Gebietsstreifen (´Kapitanate´) eingeteilte Land mit lehnsherrlichen Rechten an Personen adeliger Herkunft (´Donatários´, dt. ´Beschenkte´). Da die Kolonisation unter diesen Donatários jedoch stagnierte, kam 1549 Tomé de Sousa als königlicher Generalgouverneur nach Brasilien und gründete Sao Salvador de Bahia (heute Salvador), wo die portugiesische Kolonialverwaltung dann bis 1763 ihren Sitz hatte.

Bei der Besiedlung der Küstenzonen wurden die kriegerischen Indianer versklavt, ermordet oder ins Landesinnere verdrängt, wo viele von ihnen Opfer der Sklavenjagden der berüchtigten sog. ´Bandeirantes´ von Sao Paulo wurden. Durch diese Raubzüge wurde der portugiesische Machtbereich weit über die im Vertrag von Tordesillas 1494 festgelegte Grenze zur spanischen Kolonisationszone hinaus ausgedehnt. Die Personalunion zwischen Portugal und Spanien (1580-1640) setzte Brasilien darüber hinaus den Angriffen der Niederländer aus, die 1630 Pernambuco eroberten, aber bereits 1654 wieder endgültig vertrieben wurden. An der brasilianischen Südgrenze umkämpften Spanien und Portugal schließlich längere Zeit das Gebiet des heutigen Uruguay, bevor Brasilien im Vertrag von Madrid 1750 seine heutigen Grenzen erhielt.


3.4 Venezuela

Christoph Kolumbus sichtete 1498 auf seiner dritten Reise zwar die Orinocomündung, aber erst A. de Hojeda entdeckte 1499 den Golf von Maracaibo und gab dem Land mit Bezug auf die indianischen Pfahlbaudörfer den Namen ´Venezuela´, was soviel bedeutet wie ´Klein-Venedig´. Die reichen Perlengründe bei Cumaná wurden bald rigoros und schnell ausgebeutet und führten kurz nach 1500 zur Gründung der ersten spanischen Siedlung in Südamerika. 1527 wurde Coro gegründet. In einem am 27.3.1528 abgeschlossenen Vertrag mit Kaiser Karl V. verpflichtete sich das Augsburger Handels- und Bankhaus der Welser zur Eroberung, Kolonisation und somit wirtschaftlichen Ausbeutung des westlichen Venezuelas. Die Statthalter der Welser, u.a. N. Federmann, G. Hodermuth und P. von Hutten, unternahmen bis 1544 auf der Suche nach Gold und Sklaven weite Erkundungszüge ins Hinterland. Mit der Ermordung von Huttens und B. Welsers im April 1546 im Gebiet von El Tocuyo (bei Coro) durch den spanischen Befehlshaber fand die Herrschaft der Welser in Venezuela aber praktisch ihr schnelles Ende. Verwaltungsmittelpunkt des nun - als Teil der Audiencia von Santo Domingo - zum Vizekönigreich Neuspanien gehörenden Venezuelas wurde das 1567 gegründete Caracas.

Von Bedeutung für die Ausdehnung des Landes waren die Entdeckungs- und Eroberungszüge im Bereich des oberen und des unteren Orinoco. Dabei kam es 1595 zu Konflikten mit den Engländern, welche die spanischen Siedlungen, vor allem auf Trinidad, zerstörten. Niederländer gründeten um 1620 ihre ersten Siedlungen auf dem Boden Venezuelas und eroberten 1634 Curacao. 1717 wurde das Gebiet Venezuelas Teil des Vizekönigreiches Neugranada.


3.5 Kolumbien

Die Nordküste Kolumbiens wurde 1499 durch A. de Hojeda und A. Vespucci entdeckt. 1536-39 unterwarf G. Jiménez de Quesada die zwar kleinen, aber sehr hoch entwickelten Staaten der autochthonen Muisca im Hochland von Bogotá und nannte das Land nach seiner Heimat ´Nueva Granada´ (´Neugranada´). Es wurde 1547 zum Generalkapitanat und 1739 zum Vizekönigreich erhoben, dem auch Quito (Ecuador) und zeitweise Venezuela angegliedert waren. Bogotá bildete dabei eines der kulturellen Zentren des kolonialen Amerika. Wichtigstes Exportprodukt des Kolumbiens der Kolonialzeit war das von versklavten Indios und eingeführten Negersklaven gewonnene Gold.



4. das problem von schuld und verantwortung

"Man ist für das Gute, welches man nicht tut, gleichermaßen
verantwortlich wie für das Böse, welches man zuläßt."
(Schiller)

Schuld ist sowohl ein rechtlicher als auch ein moralischer Begriff. Während sich der juristische Schuldbegriff auf den faktischen Verstoß gegen Gesetze bezieht, redet man von moralischer Schuld, wenn jemand bei einer Handlung bzw. Unterlassung bewußt und nach freier Entscheidung gegen gesellschaftlich und/oder religiös geprägte Normen im Sinne von generellen, orientierenden Imperativen, die Menschen zu bestimmten Handlungen auffordern, verstößt. Moralische und rechtliche Schuld können, müssen aber nicht zusammenfallen (z.B. bei Widerstand gegen illegitime Herrschaft). Im Gegensatz zum rechtlichen Bereich ist im moralischen kein schuldfreies Leben möglich, da im moralisch geprägten Alltag Normenkonflikte und Entscheidungssituationen nicht vermeidbar sind. Befindet es sich in einem Normenkonflikt, der auftritt, wenn in einer Situation zwei anerkannte, vernünftig zu rechtfertigende Normen gelten, die einander aber widersprechen (z.B. bei der Frage zwischen christlichem Grundsatz und Mordbefehl), muß das Individuum selbst zwischen den möglichen Handlungsalternativen entscheiden. Die bewußte Entscheidung für die eine Norm bringt aber gleichzeitig die Verletzung der anderen mit sich, was bedeutet, daß das Ergebnis der Entscheidung stets eine der beiden sittlichen Pflichten mit Schuld belastet.

Vermeiden könnte man diese Schuld zwar, wenn man seine Autonomie aufgäbe und die Entscheidung einem anderen überließe, aber mit dieser Aufgabe verlöre man auch einen wesentlichen Teil seiner eigenen Person. Eine vollständige Schuldvermeidung wäre also im Grunde genommen nur bei einem fremdbestimmten Menschen möglich, aber da Schuld und, damit einhergehend, Normen auch von nachfolgenden Generationen definiert werden, kann dem fremdbestimmt Handelnden in der Retrospektive durchaus ein Maß an (moralischer) Schuld aufgrund der ausgeführten Aktionen zugeschrieben werden. Für einen autonomen, auch sittlich handelnden Menschen ist also die Vermeidung von Schuld zwar grundsätzlich unmöglich - und das Tragenmüssen von Schuld gehört zum individuellen Menschsein dazu -, allerdings kann das Ausmaß der Schuld, basierend auf individuellen Handlungen und Unterlassungen, sehr stark differieren. Schuld ist damit einhergehend eine individuelle Last und kann, wenn überhaupt, nur sehr bedingt und abstrahierend auf eine größere Gruppe oder gar Gesellschaft angewandt werden, wohl aber auf Institutionen und Autoritäten.

Verantwortung dagegen ist ein etwas klarer zu definierender Terminus. Ursprünglich verstand man darunter die vor allem in der Rechtssprechung verwendete Bezeichnung des - als Antwort auf eine Anklage folgenden - Rechenschaftsgebens für ein bestimmtes Handeln und dessen Folgen. Als soziale Beziehungsstruktur beinhaltet Verantwortung einen Träger (Wer?), einen Bezugspunkt (Für wen oder was?) und eine gesellschaftliche, institutionelle oder moralisch-transzendente (z.B. Gott) Legitimationsinstanz (Vor wem?). Verantwortung setzt Mündigkeit voraus, d.h. die Fähigkeit, das eigene Handeln frei zu bestimmen und dessen Folgen abzusehen. In der praktischen Philosophie wird Verantwortung differenziert als vom Handelnden zu übernehmende Verpflichtung, die Folgen des eigenen Handelns einer moralischen Beurteilung zu unterwerfen, diese Beurteilung zur Beurteilung seines Handelns zu machen und sich den mit der Beurteilung und seinen Folgen verbundenen Sanktionen zu unterwerfen. Erst durch die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen, kann der Mensch zum moralischen, religiösen und rechtlichen Subjekt werden. Von der Verantwortung ganz oder teilweise entlastet wird man nur durch Gründe, welche die sog. Zurechnungsfähigkeit, die rechtliche Voraussetzung verantwortlichen Handelns, beeinträchtigen, also z.B. Geisteskrankheit, Nötigung oder Zwang.

Nach wie vor umstritten und mit dem Problem kollektiver Schuldzuweisung eng verknüpft ist das Problem der Mitverantwortung, beispielsweise der Mitverantwortung unbeteiligter Zeitgenossen, aber auch späterer Generationen z.B. am Holocaust, und damit die Frage nach der Bestimmung und Begrenzung der für eine Handlung bzw. für einen Handlungszusammenhang verantwortlichen Subjekte. Die Verantwortungsethik verlangt vom Individuum oder von einer Institution, eine jeweils konkrete Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen und deren Rechtfertigung vor sich und anderen gewährleisten zu können. Die Entscheidung kann aber nicht selten nur auf dem Abwägen aller vorhandenen Informationen und der Vorhersage der mutmaßlichen Folgen, nicht aber unbedingt der sicheren Folgen, beruhen, so daß in einem Kollektiv zwar viele ihren Anteil zu einer Handlungskette bewußt oder unbewußt beitragen können, sie aber nicht unbedingt als Schuldige und, im engeren Sinne, Verantwortliche bezeichnet werden können.

Allerdings spielt hier die von Hannah Arendt oftmals zitierte ´Gedankenlosigkeit´ handelnder Personen oder weisender Institutionen auch eine große Rolle, denn Verantwortung trägt man für sein Tun UND für die Folgen, so daß nicht nur ein bewußt unrechtes oder unmoralisches, sondern auch ein unterlassenes, unbedarftes oder ungenügend bedachtes Handeln zur Rechenschaft verpflichtet. Weitergehend sind Amtsinhaber und Institutionen zwar in jedem Fall für Handlungen und Zustände in Ihrem Amts- oder Aufgabenbereich verantwortlich, ob diese Verantwortlichkeit allerdings auch folgende Generationen oder Staatsformen betrifft, ist ein Kontroverse, die im Grundsatz nur mit moralischen Argumenten geführt werden kann.



5. schuld und verpflichtung der erobererstaaten

"Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung für das Gesetz."
(Kant)

Die Conquista ist immer schon äußerst kontrovers bewertet worden. Die am stärksten divergierenden Positionen waren einerseits die ´leyenda negra´, die Beschuldigung der Spanier als Urheber des größten Völkermordes der Geschichte, und andererseits die ´leyenda rosada´, die Glorifizierung der Conquista im Kontext einer supranational-katholischen Hispanitätsidee. Beide Deutungen zeigten sich auch 1992 im Ringen um ein angemessenes Gedenken der Entdeckung und Evangelisierung Amerikas vor 500 Jahren und der Frage nach einem Bußakt oder einer Jubelfeier. Man einigte sich auf einen Kompromiß und vermied triumphale Äußerungen ebenso wie demütige Schuldbekenntnisse, und wie immer ist die Wahrheit wohl in der Mitte anzusiedeln.

Die Conquistadoren fuhren nicht in die neue Welt, um Menschen zu ermorden und ganze Völkerstämme auszurotten oder zu versklaven. Daß dies trotzdem in zahlreichen Situationen der Fall war, ist schlicht ihrer Habgier, ihrem selbstherrlichen, eurozentristischen Weltbild und ihrem Eroberungswillen zuzuordnen. Es waren vorwiegend keine idealistisch geprägten Feldzüge, wie etwa die ersten Kreuzzüge einige Jahrhunderte früher, sondern Expeditionen ins Unbekannte in der Hoffnung auf Reichtum und auch Macht. Die Eingeborenen wurden, wenn sie sich den Conquistadoren in den Weg stellten, überwunden, "befriedet", oftmals ermordet oder als Zwangsarbeiter funktionalisiert, auch wenn spätere Schilderungen die Grausamkeit der Spanier wohl stark übertrieben haben. Viele Stämme empfingen die Eroberer zunächst zwar mit großer Begeisterung als Verbündete im Kampf gegen die sie bis dato unterdrückenden Indiovölker, sie ahnten jedoch nicht, daß sie nur den Unterdrücker wechselten und ihre Lage teilweise noch verschlechterten. Später verpflichteten sich freilich viele der Conquistadoren zum Schutz der ihnen zusammen mit Landparzellen anvertrauten Indios, welche in der Theorie und nach dem Gesetzt auch freie Menschen blieben, in der Praxis aber nach wie vor je nach Bedarf funktionalisiert und ausgebeutet wurden. Weiterhin, und in Addition zu den ohnehin schon häufigen Konflikten zwischen den einzelnen Eroberergruppen, kamen jene der Conquistadoren nicht zur Ruhe, die bei den vorangegangenen Landnahmen leer ausgegangen waren und daher ungeordnet weiterzogen, um neues Grenzland zu erobern und weitere Stämme zu unterwerfen.

Die Conquistadoren bewegten sich zunächst in einem selbstbestimmten, fast schon anarchistisch anmutenden Raum und hatten es mit einer Vielzahl unterschiedlich weit entwickelter und verbreiteter Kulturen zu tun, die einander häufig bekriegten, unterdrückten und ausbeuteten. Ein Völkerrecht gab es genauso wenig wie Menschenrechte, und die christlichen Grundsätze gingen zwischen Habgier und jahrhundertealten kirchlichen Universalitätsdogmen zumeist verloren oder wurden pervertiert, wie das Beispiel des vielzitierten "gerechten Krieges" gegen die heidnischen Indios zur Versklavung derselben zeigt. Aber obwohl die spanische Krone aus Gewinnsucht und Machtstreben so manche grausame Tat anfangs stillschweigend akzeptierte, wurden mit der Zeit immer mehr Handlungen, wie z.B. der Justizmord an Atahualpa, von vielen Spaniern verurteilt und führten schließlich zu den intensiven spanischen Kontroversen, denen 1573 das Verbot der Conquista und die konkreten Vorstellungen eines Menschen- und Völkerrechtes folgten.

Protagonisten dieser Diskussion, z.B. Juan Ginés de Sepulva, Francisco de Vitoria und Bartholomé de Las Casas, führten ausgiebige Debatten über den Grad an Menschlichkeit, den man den Indianern zugestehen mußte und die ethisch-juristische Dimension der Kolonialisierung. Wenn auch die menschliche Natur der neuen Völker unter der Herrschaft der Europäer nicht in Frage gestellt wurde, so war man sich doch uneinig über ihre Fähigkeit, die als zivilisatorische Vorstufe angesehenen Verhaltensweisen zu lernen und den christlich-europäischen Lebensstil annehmen zu können. Die in der Diskussion zu definierende "gesamte Menschheit" wurde also als ein höchst selektives Attribut verstanden, und die angestrebte "Universalität" der Rechte der Völker hieß eigentlich Reduzierung auf europäische Werte und Uniformierung. In Anbetracht der Tatsache, daß die Conquistadoren teilweise überaus entwickelte Völker unterjochten, erscheint diese eurozentristische Position mehr als arrogant. Erst Las Casas begann wagemutig, ein revolutionäres Verständnis von Völkergemeinschaft und internationalem Recht zu fordern. So stellte er beispielsweise die vermeintliche kulturelle Überlegenheit und die gemeinte Objektivität des christlichen Ritus gegenüber anderen Ausdrucksformen der Gottesverehrung drastisch in Frage und versetzte sich somit in die staatsbürgerliche und juristische Perspektive des egalitären Naturrechtes, in dem sich ein der multikulturellen und universellen Gemeinschaft angemessenes Völkerrecht ankündigte. Die große Leistung dieses von der iberischen Neoscholastik entwickelten Völkerrechtes bestand darin, sich der ins Bewußtsein tretenden Verschiedenartigkeit der Menschheit zu stellen, die nicht nur durch die Ebenbürtigkeit der Staaten, sondern auch durch die gleiche Würde der Völker und Menschen strukturiert wird.

Soweit aber die Conquistadoren nicht gegen königliche Weisungen und Regeln verstießen, machten sie sich justizrechtlich keines Vergehens schuldig, und da Normen, also auch moralische Orientierungshilfen, stets gesellschaftlich und/oder religiös geprägt und festgestetzt werden, ist eine moralische Schuld der Conquistadoren oder des spanischen Staates gegenüber den Indios ebenfalls nicht leicht zu begründen. Aus der Sicht der Zeit heraus handelten die Conquistadoren in vielen Punkten nicht unmoralisch, unterjochten und zwangsmissionierten sie doch "nur" heidnische Halbbarbaren mit offiziellem Segen der katholischen Kirche und Duldung der Krone. Allerdings kann man diesbezüglich entgegnen, daß die friedlichen, christlichen Grundsätze durchaus bekannt waren und Plünderung, Mord sowie grausame Unterdrückung in jedem Fall als moralisches Unrecht hätte angesehen werden können, wie dies ja auch aus einigen Aufzeichnungen aus der Zeit hervorgeht. Somit trifft jeden einzelnen der Conquistadoren - auch aus einer möglichen Sicht der Zeitgenossen - eine moralische Schuld für seine individuell verübten Grausamkeiten auf der Basis persönlicher Habgier und personlichen Eroberungswillens.

Dem spanischen Staat als weisendem, handelndem und teilweise gleichgültigem Subjekt kann diese Schuld nicht im selben Maße zugesprochen werden, da die Vorgänge in Südamerika und die Handlungen der Conquistadoren aufgrund der einseitigen Berichterstattung und der mangelhaften Kommunikationsgeschwindigkeit teilweise unzureichend oder einfach gleichgültig gedeutet wurden. Ausnahme und Wegbereiter für ein Umdenken war diesbezüglich erst der Bericht des Las Casas, der, in Verbindung mit inzwischen zunehmendem Druck der Kirche, zur Intervention von Karl V. zugunsten der Indianer führte. Die Normen der damaligen Zeit verbaten aber allgemein keine gewaltsamen Landnahmen, Unterdrückungen und Ausbeutungen, so daß den Staat aus der Sicht der Zeit heraus keine rechtliche, wohl aber auch eine moralische Schuld traf, indem er die Eroberungen forcierte, deren Erfolge begrüßte und deren Früchte gern vereinnahmte. Weiterhin war die Faszination der Neuen Welt und der Entschluß zur Inbesitznahme der neuentdeckten Länder Anlaß genug, die Methoden der wagemutigen Conquistadoren nur wenig in Frage zu stellen und sie zu akzeptieren, solange Erfolge gemeldet und Reichtümer über den Ozean gesendet wurden und die Eroberer sich nicht zu weit von den Zielen der Krone entfernten.

Darauf aufbauend, kann die Frage nach der Verantwortung für die Conquista und die Handlungen der Conquistadoren eindeutiger geklärt werden. Daß jeder Conquistador für seine bewußt verübten Grausamkeiten theoretisch die Verantwortung zu tragen hatte, steht außer Frage, aber eine Institution, die diese Verantwortung einfordern konnte, war zunächst nicht vorhanden und entband somit die Täter von ihrer Rechenschaft, solange sie der Krone treue Diener waren. So blieb einerseits nur die individuelle, moralische Rechtfertigung vor Gott und andererseits die Kirche, welche aber als instrumentalisierte Handlangerin des Staates ebenfalls keine Rechenschaft einforderte. Zwar klagten einige Ordensmissionare die Eroberer offen an und organisierten Widerstände, aber erst die langen Kontroversen in Europa und die ersten Anzeichen eines Menschen- und Völkerrechtes im späten 16. Jh. schufen eine normative Basis, auf der eine Rechenschaftspflicht gegenüber weltlicher und klerikaler Gerichtsbarkeit auch in Bezug auf die Behandlung der unterdrückten Völker aufbauen konnte. Der Staat und die Kirche handelten zwar, aber dies geschah nicht nur aus einem Entsetzen gegenüber dem andauernden Völkermord heraus. Vielmehr spielten auch hier wieder handfeste Gründe eine große Rolle: Die (begründete) Angst vor unabhängigen Conquistadorenstaaten, die unproduktive Ausnutzung und mangelhafte Regierung der Kolonien, der wachsende Verlust von indianischen Arbeitskräften oder der Traum einer weltumspannenden, christlich-katholischen Hispanität sind einige wichtige davon.

Somit traf den Staat und die von ihm anfangs instrumentalisierte Kirche ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber den in der Zeit der Conquista unterjochten und gepeinigten Völkern, denn der Völkermord wurde zu lange akzeptiert, die Ausbeutung des Landes bewußt geplant und die Zwangsmissionierung der Indios beabsichtigt. Und obwohl es keine höhergestellte rechtliche Institution gab, vor der sich Staaten oder religiöse Gruppen verantworten konnten (und mußten), ist zumindest eine moralische Rechenschaft gegenüber der christlichen Grundsatzlehre als Basis der abendländischen Kultur und Weltanschauung heute wie auch damals einforderbar.

Wie steht es aber um die Verantwortungspflicht späterer Generationen für die Taten ihrer Vorfahren, und welche Rolle spielt das derzeit so gerne geübte Ritual, historische Schuld einzugestehen?

Entschuldigungen sind ein vertrauter und wichtiger Bestandteil des menschlichen Zusammenlebens. Das gilt für den Alltag gleichermaßen wie für das Handeln von Institutionen und Staaten. Erfolgt eine offizielle Entschuldigung einer rechtsverletzenden Partei, gilt der streitträchtige Fall zumeist als erledigt, vorausgesetzt, daß auch die Pflicht zur Ersetzung etwaiger Schäden anerkannt wird. Schon das läßt aber erkennen, daß es sich bei den fraglichen Bekenntnissen historischer Schuld um Diplomatie gemäß traditioneller Völkerrechtsregeln gar nicht handelt. Eine Wiedergutmachung der Folgen von Massenterror, völkerrechtswidrig geführter Kriege und Eroberungen, kolonialistischer Liquidation autochthoner Kulturen oder großer ethnischer, ideologischer oder auch religiöser "Säuberungen" ist schlichtweg nicht möglich, und das noch umso mehr, je weiter diese Taten in der Geschichte zurückliegen. Diese Taten sind vielmehr das irreversible Elend jüngerer und älterer Geschichte, und genau auf dieses Elend beziehen sich heute die Vergebungsbitten der historischen Nachfahren der Verursacher. Das erklärt zugleich die auffällig häufige Nutzung von Symbolen religiöser Herkunft im neuen politischen Entschuldigungsritus, wobei schon das Wort "Vergebung" einen deutlich religiösen Charakter besitzt. Die päpstliche Bitte vom 12.3.2000 um Vergebung für die Sünden der Christen von den Kreuzzugsgreueln über die Gewalttaten der Zwangsmissionierung bis hin zur Ketzerverfolgung fügt sich beispielsweise gut in diesen Zusammenhang ein.

Im Grunde genommen sind es Kooperationszwänge aufgrund sich verändernder weltpolitischer Strukturen, die es nötig machen, Gräben zuzuschütten und noch offene Wunden zu behandeln. Die öffentliche Vergegenwärtigung von schlimmen Vergangenheitsepochen, die man geständnisbereit hinter sich bringen möchte, ist dabei in ihrem symbolischen Wesen eine glaubwürdige Form. Allerdings bedeutet, wie schon angemerkt, dieses Schuldeingeständnis und die Übernahme der moralischen Verantwortung nicht, umfangreiche Angebote zur Widergutmachung zu unterbreiten. Und leider hat das übermäßige Eingestehen von Schuld auch oftmals zur Folge, daß der Selbstanklage eine Tendenz der Vernebelung von Täterschaften und Verantwortlichkeiten, ein Ausnutzen der Geständigen sowie ein Abschütteln der historischen Last folgen. Je länger eine Greueltat zurückliegt, desto weniger kann man die eigentlichen Auftraggeber und die mutmaßlichen Täter benennen und desto eher ist das öffentliche Gewissen geneigt, historische Schuld und Verantwortung nicht mehr als aktuellen, sondern als der Vergangenheit anheim gefallenen Teil seiner selbst zu betrachten.

Somit ist eine Nachfolgegeneration nur insoweit für die Taten ihrer Vorfahren verantwortlich, wie sie sich selbst und die Schuld der Vorväter moralisch betrachtet und diese Taten vor den Augen der Weltgemeinde vertreten will. Die öffentlichen Schuldbekenntnisse bleiben ohne eine genaue und äußerst schwierige kollektive Tat-Zuordnung praktisch unverbindlich. Sie erfüllen in der Hauptsache symbolische Funktionen der Bekundung guten Willens, was aber, politisch betrachtet, nicht wenig ist.



6. fazit

Die Conquistadoren luden durch ihre Handlungen und ihre Verbrechen an den Indios ein sehr großes Maß an moralischer Schuld auf sich, und der spanische Staat wie auch die katholische Kirche trugen ein ebenso beträchtliches Maß an moralischer Verantwortung für diese Schuld gegenüber den unterdrückten Völkern. Allerdings, und dies ist wichtig anzumerken, bestand und besteht keine rechtliche Schuld oder rechtlich einzufordernde Rechenschaftspflicht dieser Gruppen bzw. Institutionen, so daß nur im Urteil der folgenden Generationen, unter Berücksichtigung der erst später entstandenen Menschenrechte, des Völkerrechts und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, eine rechtliche und verpflichtende Anklage theoretisch möglich wäre. Ein solches Urteil ist aber nicht gestattet, würde man doch Handlungen und Weisungen nach rechtlichen - und teilweise auch moralischen - Kriterien messen, die den handelnden Personen der jeweiligen Epoche nicht unbedingt bekannt sein mußten.

Die aus den Erobererstaaten erwachsenen Staaten und Gesellschaften können, wenn sie dies wollen, die moralische Schuld ihrer Vorfahren eingestehen und auch die Verantwortung dafür übernehmen, aber dieses Eingeständnis ist unverbindlich und oftmals lediglich diplomatischer Natur. Dennoch signalisiert es eine intensive Beschäftigung mit der eigenen Vergangenheit und das Bewußtsein historischen Unrechts gegenüber den um Verzeihung gebetenen Gruppen und Völkern, was als Zeichen guten Willens und der Bemühung um eine evtl. bessere Verständigung unter den Menschen als durchaus positiv bewertet werden kann.

Die generelle und wohl unvermeidbare Zweischneidigkeit dieser Problematik wird jedoch von Stefan Ulrich, Kolumnist der SZ, treffend auf den Punkt gebracht:
"Eine Vision tut sich auf: Die Historie wird rückabgewickelt. Das Recht reinigt den Brunnen der Geschichte von den Schlachten der Weltkriege über die Jahrhunderte des Sklavenhandels bis hinab in die Urgründe des Nahost-Konfliktes. Alles Unrecht wird heraufgeholt, gewogen, geschätzt und auf Dollar und Cent ausbezahlt. [Eine sehr wichtige Anmerkung, d. A.] Am Ende sind alle Schulden beglichen, ist jegliche Schuld vergeben. Das jüngste Gericht wird überflüssig. Doch von der Vision zum Albtraum ist es nur ein kurzer Weg. Es könnte auch so ausgehen: Der Streit um Schulden und Sühne vergiftet das Leben der Staatenwelt. Die Finanzlast der Vergangenheit überfordert ganze Völker, verbaut ihre Zukunft und macht sie anfällig für die großen Verführer, die sie in neue Katastrophen treiben. Ein Beispiel? Der Fall Weimar. Nach dem Ersten Weltkrieg sollte die Republik für den Schaden aufkommen, den das Kaiserreich angerichtet hat. Das Ergebnis ist bekannt. Heute gilt: Wer von Serbien verlangt, für alles Unrecht aufzukommen, das Serben auf dem Balkan angerichtet haben, der nährt den nächsten Krieg. Wer Deutschland zwingt, für sämtliche Untaten im Zweiten Weltkrieg voll zu bezahlen, ruiniert das Land und sprengt die Europäische Union. Und wer, wie manche Afrikaner, von den früheren Kolonialländern Billionen Dollar als Kollektivschulden eintreiben will, der vergiftet das Nord-Süd-Verhältnis und schadet am Ende sich selbst. Dies zeigt der Fall Durban. Der Gipfel des Zwists ist besonders für Afrika ein Mißerfolg. Verärgert sind viele, erreicht wurde nichts."

Diese Aussagen stellen weniger einen Aufruf zur Abwälzung historischer Schuld dar, sondern vielmehr eine realistische, zukunftsorientierte Betrachtung eines möglichst vernunftbasierten Zusammenlebens der Völker und Ethnien. Es mag, berücksichtigt man die allgemeine juristische Regelungswut bei noch so kleinen Schuldfragen, zynisch wirken, die Gräuel der Geschichte nur ansatzweise oder gar nicht zu entschädigen. Doch dieses Opfer muß die Vergangenheit für die Zukunft bringen.



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